DEUTSCH
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VORBEREITENDE PRÜFUNGEN UND IDENTIFIZIERUNG DER NUTZUNGSTYPOLOGIE
Der Automatismus darf nicht benutzt werden, bevor nicht die gemäß Abschnitt “Endabnahme und Inbetriebnahme” vorgesehene
Inbetriebnahme vorgenommen wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Automatismus bei falscher Installation oder unsachgemäßer Wartung beschädigt werden kann und
dass vor der Installation sichergestellt werden muss, dass die Struktur geeignet und mit den geltenden Normen konform ist und dass, wenn
notwendig, alle strukturellen Änderungen vorzunehmen sind, um Sicherheit und Schutz zu gewährleisten und um alle Zonen abzutrennen,
in denen Quetsch-, Scherungs- oder Mitreißgefahr herrscht. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass:
• das Tor muss mit zentralen und seitlichen Stoppern ausgerüstet sein
• das Tor weder beim Öffnen noch beim Schließen irgendwelche Reibungspunkte aufweist.
• das Tor gut ausbalanciert ist, das es in jeder Position stehen bleibt und sich nicht spontan bewegt.
• die zum Befestigen des Getriebemotors vorgesehene Position ein leichtes, sicheres und mit dem Raumbedarf des Getriebemotors
kompatibles manuelles Manövrieren ermöglicht.
• die Halterung, an der der Automatismus befestigt wird, fest und von Dauer ist.
• das Stromversorgungsnetz, an das der Automatismus angeschlossen wird, geerdet ist und über eine Sicherung sowie einen
Differentialschalter mit einem speziell für den Automatismus vorgesehenen Auslösestrom kleiner oder gleich 30mA verfügt (der
Öffnungsabstand der Kontakte muss gleich oder größer als 3 mm sein).
Achtung: der Mindestsicherheitsgrad hängt vom Nutzungstyp ab; siehe nachfolgende Übersicht:
GRUPPE 1
– Nur eine begrenzte Personenzahl ist nutzungsberechtigt, und das Schließen erfolgt nicht in öffentlichem Bereich. Ein Beispiel
dieses Typs sind Tore im Inneren von Betrieben, die von den Angestellten oder einem Teil von Angestellten benutzt werden dürfen, die
entsprechend informiert wurden.
GRUPPE 2
– Nur eine begrenzte Anzahl von Personen ist nutzungsberechtigt, aber in diesem Fall erfolgt das Schließen in öffentlichem
Bereich. Ein Beispiel ist ein Betriebstor, das auf eine öffentliche Straße führt und das nur von den Angestellten benutzt werden darf.
GRUPPE 3
– Jede beliebige Person darf das automatische Schließen benutzen, das sich daher auf öffentlichem Boden befindet. Ein Beispiel
sind die Zugangstore zu einem Supermarkt, einer Behörde oder einem Krankenhaus.
SCHUTZ A
– Das Schließen wird mittels Druckknopfbefehl durch die anwesende Person aktiviert, d.h. durch Gedrückthalten.
SCHUTZ B
– Das Schließen wird mittels Befehl durch die anwesende Person mittels eines Wählschalters oder einer ähnlichen Vorrichtung
aktiviert, um unberechtigte Personen von der Nutzung abzuhalten.
SCHUTZ C
– Kraftbegrenzung des Torflügels oder des Tors. D.h., wenn das Tor auf ein Hindernis trifft, muss die Aufprallkraft innerhalb der
in den Bestimmungen vorgesehenen Kurve liegen.
SCHUTZ D
– Vorrichtungen wie Fotozellen, die die Anwesenheit von Personen oder Hindernissen orten, können nur auf einer Seite oder auf
beiden Seiten des Flügels oder Tors aktiv sein.
SCHUTZ E
– Sensible Vorrichtungen, wie Trittbretter oder immaterielle Barrieren, die zum Orten einer anwesenden Person vorgesehen sind,
und die so installiert wurden, dass besagte Person auf keine Weise von dem sich bewegenden Torflügel angestoßen werden kann. Diese
Vorrichtungen müssen in der gesamten “Gefahrenzone” des Tors aktiv sein. Unter “Gefahrenzone” versteht die Maschinenrichtlinie jede
Zone innerhalb und/oder in der Nähe einer Maschine, in der die Anwesenheit einer Person ein Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der
besagten Person darstellt.
Die Risikoanalyse muss alle gefährlichen Zonen des Automatismus berücksichtigen, die entsprechend geschützt und mit
Warnhinweisen versehen werden müssen.
In einer sichtbaren Zone ein Schild mit den Kenndaten des motorisierten Tors anbringen.
Der Installateur muss alle Informationen hinsichtlich des automatischen Betriebs, des Notöffnens des motorisierten Tors und
der Wartung bereitstellen und diese dem Benutzer aushändigen.
NUTZUNGSTYPOLOGIE DES SCHLIESSENS
TYPOLOGIE DER
AKTIVIERUNGSBEFEHLE
GRUPPE 1
Informierte Personen (Nutzung
in privatem Bereich)
GRUPPE 2
Informierte Personen (Nutzung
in öffentlichem Bereich)
GRUPPE 3
Informierte Personen
(unbegrenzte Nutzung)
Befehl Person anwesend
A
B
Nicht möglich
Fernbefehl und sichtbares
Schließen (z.B. Infrarot)
C oder E
C oder E
C und D oder E
Fernbefehl und nicht sichtbares
Schließen (z.B. Funk)
C oder E
C und D oder E
C und D oder E
Automatischer Befehl (z.B.
zeitgesteuertes Schließen)
C und D oder E
C und D oder E
C und D oder E
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