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Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und
sein Gehör nicht durch die Ladung oder den Zustand des
Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das
Fahrzeug und die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.
Vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungseinrichtungen
müssen auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein.
Diese Montage- und Bedienungsanleitung enthält die allgemeine
Zulassung des Fahrradträgers für Anhängevorrichtungen und
muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Beachten Sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für die
Benutzung von Fahrradträgern im Einsatzland.
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Die in dieser Montage- und Bedienungsanleitung aufgeführten
Arbeiten und Sicherheitshinweise müssen unbedingt
eingehalten werden.
Der Fahrradträger für die Anhängevorrichtung ist
ausschließlich zum Transport von Fahrrädern zu verwenden.
Der Fahrradträger ist für den Einsatz im Gelände nicht
geeignet.
Alle Verschraubungen und Befestigungen des Fahrradträgers
und der Fahrräder müssen nach jeder Montage, vor jeder Fahrt
und auch während einer längeren Reise auf festen Sitz geprüft
und bei Bedarf nachgezogen werden. Diese Kontrolle ist
abhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit in regelmäßigen
Abständen zu wiederholen.
Während der Fahrt sollte der Fahrer durch Blick in den
Rückspiegel den Fahrradträger und die Fahrräder auf evtl.
Verschiebungen/Verlagerungen kontrollieren.
Bei Veränderungen mit verminderter Geschwindigkeit zur
nächsten Haltemöglichkeit weiterfahren und Verschraubungen
und Befestigungen von Fahrradträger bzw. Fahrrädern
nachziehen.
Bei Nichtbeachtung könnte sich der Fahrradträger und/oder die
Ladung vom Fahrzeug lösen und dadurch Sie und andere
Personen verletzen oder einen Unfall verursachen.
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Keine Schmiermittel an den vormontierten Verschraubungen
verwenden. Die Verschraubungen könnten sich dadurch
selbsttätig lockern und der Fahrradträger könnte sich
zusammen mit den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug
lösen und dadurch Sie und andere Personen verletzen oder
einen Unfall verursachen.
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Ragt die Ladung (die Fahrräder) mehr als 40 cm über den
äußersten Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs-
oder Schlussleuchten des Heckträgersystems hinaus, so ist sie
kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von
ihrem Rand und höchstens 150 cm über der Fahrbahn, nach
vorne durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine
Leuchte mit rotem Licht.
Beim Transport der Fahrräder die seitlich herausragenden
Räder extra kennzeichnen.
Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder
abdecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen Fahrzeugbe-
leuchtung vermieden wird und andere Verkehrsteilnehmer
nicht behindert oder getäuscht werden.
Bei Nichtbeachtung könnte dies einen Unfall verursachen.
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Vor Antritt der Fahrt ist die Funktion der
Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Bei eingeschaltetem
Nebelschlusslicht am Fahrradträger muss das
Nebelschlusslicht am Fahrzeug ausgeschaltet sein, d.h. sie
dürfen nicht gleichzeitig leuchten.
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals
nach dem 01.10.1998 erteilt wurde, darf das angebaute Heck-
trägersystem oder die mitgeführte Ladung das dritte Bremslicht
des Fahrzeuges nicht verdecken. Das dritte Bremslicht des
Fahrzeuges muss sichtbar sein: rechts und links bezogen auf
die Fahrzeuglängsachse in einem Horizontalwinkel von 10°,
nach oben bezogen auf die Leuchtenkante in einem Vertikal-
winkel von 10° und nach unten bezogen auf die Leuchtenun-
terkante in einem Vertikalwinkel von 5°. Wenn diese Werte
nicht eingehalten werden, muss ein drittes Ersatz-Bremslicht
angebaut werden.
Bei Nichtbeachtung könnte dies einen Unfall verursachen.
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Die Montage des Fahrradträgers und der Fahrräder führt zur
Veränderung des Fahr- und Bremsverhaltens sowie der
Seitenwindempfindlichkeit des Fahrzeugs. Die maximale
Geschwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten werden.
Die Fahrräder nicht durch Planen, Schutzüberzüge o. ä.
abdecken, da dadurch die Windangriffsfläche und das
Fahrverhalten stark beeinflusst werden.
Schweres Ladegut im Kofferraum so weit wie möglich nach
vorn schieben, um einer übermäßigen Hecklastigkeit
vorzubeugen.
Die Fahrweise stets den Straßen-, Straßenverkehrs- und Wit-
terungsverhältnissen anpassen und besonders vorsichtig
fahren, wenn Sie mit beladenem Fahrradträger fahren.
Bei Nichtbeachtung könnte sich der Fahrradträger und/oder die
Ladung vom Fahrzeug lösen und dadurch Sie und andere
Personen verletzen oder einen Unfall verursachen.
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Falls das Fahrzeug mit einer elektrischen Heckklappe
ausgerüstet ist, ist bei montiertem Fahrradträger auf den
notwendigen Freiraum zu achten. Wenn möglich sollte die
elektrische Heckklappe deaktiviert und manuell bedient
werden.
Vor der Benutzung von Autowaschanlagen den Fahrradträger
abbauen. Der Fahrradträger, das Fahrzeug und/oder die Auto-
waschanlage könnten sonst beschädigt werden.