
DE / AT / CH - 1
5410.289.00
Teil 1
Installation
GAS-GRIDDLEPLATTE
Allgemeine Anmerkungen
Das in dieser Gebrauchsanweisung beschriebene Gerät ist unter
Beachtung der Anforderungen der Normen
UNI EN 203
und
UNI EN
437
gebaut.
Die Installation muss von kompetentem Personal laut der
Vorschriften und Gesetze des Landes sowie in Übereinstimmung mit
dieser Gebrauchsanweisung durchgeführt werden.
Dieses Gerät ist ausschließlich für das Kochen von Speisen gedacht.
Das Verpackungsmaterial muss vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Für einen korrekten Gebrauch folgende Hinweise beachten:
Das Gerät nur unter Aufsicht betreiben!
Das Gerät ist für gewerbliche Zwecke gebaut und darf nur von
Fachpersonal betrieben werden.
Es ist empfehlenswert, das Gerät unter einer Abzughaube
aufzustellen, um die während des Garens erzeugten Dämpfe
abzuleiten.
Im Schadensfall oder bei mangelhaftem Betrieb ist die Stromversorgung des Gerätes zu unterbrechen.
Es ist besonders darauf zu achten, dass sich die Kochflächen während des Betriebs stark erhitzen.
Bei den Modellen
FTL..
und
FTR..
erreicht die Platte die höchste Temperatur von
330°C
.
Bei den Modellen
FTC..
erreicht die Platte die höchste Temperatur von
300°C
.
Detaillierte Angaben zum Gerät
Die vorliegende Installationsanweisung gilt für Gas-Griddleplatten
der Kategorie
II2H3+
.
Das Typenschild “
T
” (Abb. 2) aus selbsthaftendem Polyester befindet
sich hinter der Bedienblende (im Geräteinneren).
Es enthält folgende Daten; wie z.B:
Modell:
FT_4_G9
Seriennummer:
xxxxxx
Kategorie:
II2H3+
Baujahr:
xxxx
Nennwärmebelastung:
8 kW
Bauart:
A1
Prüfgrundlage:
UNI EN 203-1
Anschlussdruck:
G30
G20
28-30/37 mbar
20 mbar
Anschlusswert:
G30
G20
0.63 Kg/h
0.85 m
3
/h
Das Zusatzschild, ebenfalls aus selbstklebender Polyesterfolie, ist
neben dem Typenschild angebracht und enthält alle Informationen
über die Einstellung des Gerätes. Das Gerätemodell
FTL/R/C4_G9
ist mit einem Brenner und einer Gasanschlussrampe ausgestattet.
Das Gerätemodell
FTL/R/C8_G9
ist mit zwei Brennern und einer
Gasanschlussrampe ausgestattet. Der Anschluss für die Verbindung
mit der Gasleitung "
G
"
(Abb. 1) entspricht den Vorschriften ISO 7/1
und ISO 228/1 (DK) mit ø ½” und befindet sich an der
Geräterückseite.
Die Gerätestruktur ist aus Edelstahl, die Brenner aus Stahl gebaut;
Alle
Standmodelle
sind mit höhenverstellbaren Stellfüßen
ausgestattet.
Die Gas-Hauptleitung besteht aus verzinktem Stahl, die
Anschlussleitungen vom Hahn zum Brenner aus Kupfer.
Zwischen dem Gerät und der Gasversorgungsleitung
einen Absperrhahn einbauen.
Anschluss an die Gasleitung
Vor der Geräteinstallation unbedingt beim
Gasversorgungsunternehmen eine
Installationsgenehmigung einholen und die Daten der
Geräteeinstellung (Typenschild) mit der örtlichen
Gasversorgung konfrontieren.
Die Geräteverpackung entfernen, die Schutzfolie abnehmen und
eventuelle Klebstoffrückstände mit einem geeigneten Lösungsmittel
entfernen. Das Verpackungsmaterial muss vorschriftsmäßig entsorgt
werden (nähere Details dazu im Kapitel „
UMWELTSCHUTZ
“).
Bevor das Gerät angeschlossen wird, ist auf dem Geräteschild
festzustellen, ob das Gerät für die vorhandene Gasart eingerichtet
und zugelassen ist. Falls die auf dem Geräteschild angegebene
Gasart mit der vorhandenen Gasart nicht übereinstimmt, verweisen
wir auf Abschnitt
”
UMSTELLUNG UND ANPASSUNG
”.
Der Anschluss an das Gaszuleitungsnetz muss mit Metallrohren mit
entsprechendem Durchmesser und unter Zwischenschaltung eines
anerkannten Absperrhahns durchgeführt werden.
Sollten
Schlauchleitungen zur Anwendung kommen, müssen diese gemäß
DIN 3383 Teil 1 oder DIN 3384 (für Deutschland) und den gültigen
Normen aus rostfreiem Stahl (für die Schweiz und für Österreich)
bestehen. Während der Installation sind alle geltenden Vorschriften
zu berücksichtigen:
Sicherheitsnorm UNI-CIG 8723, Gesetz Nr. 46 vom 5. März
1990 und Rundschreiben Nr. 68.
Regionale bzw. lokale Bauvorschriften
Geltende Unfallverhütungsgesetze
Brandschutzvorschriften
Entsprechende IEC-Vorschriften
Für Deutschland
DVGW-
Arbeitsblatt G600 (TRGI) „Technische Regeln für
Gasinstallation“.
TRF „Technische Regeln für Flüssiggas“.
Richtlinien
und
Bestimmungen
des
Gasversorgungsunternehmens (EUV).