DE14
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist
zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen.
Entsorgen Sie ihr Gerät in einen Recycling Container
oder an eine lokale Abfallsammelstelle.