Originalgebrauchsanweisung
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2. Der Motor läuft, aber
die Pumpe fördert kei-
ne Flüssigkeit.
1.
2.
3.
Das Pumpengehäuse ist nicht mit Flüssigkeit be-
füllt.
Eindringen von Luft in die Ansaugleitung.
Ansaughöhe und/oder Förderhöhe zu hoch.
1.
2.
a)
b)
c)
d)
3.
Das Pumpengehäuse mit Flüssigkeit befüllen (siehe
Abschnitt „Inb
e
triebnahme“).
Überprüfen und sicherstellen, dass:
die Ansaugleitung und alle Verbindungen dicht sind.
der Eingang der Ansaugleitung inkl. Rückschlag-
ventil in die Förderflüssigkeit eingetaucht ist.
das Rückschlagventil mit Ansaugfilter dicht schließt
und nicht blockiert ist.
entlang der Ansaugleitungen keine Siphons, Kni-
cke, Gegengefälle oder Verengungen vorhanden
sind.
Änderung der Installation, so dass Ansaughöhe
und/oder Förderhöhe den max. Wert nicht über-
schreiten.
3. Die Pumpe bleibt nach
einer kurzen Betriebs-
zeit stehen, weil sich
der thermische Motor-
schutz eingeschaltet
hat.
1.
2.
3.
4.
Der elektrische Anschluss stimmt nicht mit den
Angaben überein, die auf dem Typenschild ge-
nannt sind.
Festkörper verstopfen die Pumpe oder Ansauglei-
tung.
Flüssigkeit ist zu dickflüssig.
Temperatur der Flüssigkeit oder Umgebung ist zu
hoch.
1.
2.
3.
4.
Mit einem GS-gerechten Gerät die Spannung auf
den Leitungen des Anschlusskabels kontrollieren
(Sicherheitshinweise beachten!).
Verstopfungen entfernen.
Pumpe nicht geeignet für diese Flüssigkeit. Gege-
benenfalls Flüssigkeit verdünnen.
Darauf achten, dass die Temperatur der gepumpten
Flüssigkeit und der Umgebung nicht die maximal
gestatteten Werte überschreiten.
4. Die Pumpe erreicht
nicht den gewünschten
Druck.
1.
2.
Siehe Punkt 2.2.
Laufrad abgenutzt.
1.
2.
Siehe Punkt 2.2.
An den Kundendienst wenden.
11. Garantie
T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden
„Kunde“), nicht hingegen dem gewerblichen Nutzer,
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land gekaufte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein
wird. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch
diese Garantie nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie nicht ein-
geschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu nachfolgenden Bedingungen:
I.
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind,
kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.
I
I.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen
aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder Vorgaben der Gebrauchsanweisung von T.I.P. ab-
weichende Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
-
Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
-
Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
-
Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen wie z.B. Laufrad und Gleitringdichtungen
-
Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzuführen sind
-
Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
-
Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III.
Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Repa-
ratur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben bzw. das Gerät austauschen. Ausgetauschte
Teile gehen in das Eigentum von T.I.P. über. Nach Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind kostenpflich-
tig.
IV.
Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der Garantie nicht, es sei
denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur Anwendung, wie zum Beispiel das Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit durch T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch hinsichtlich eventuell ausge-
tauschter Komponenten. Die Garantieverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden.
V.
Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung nachzuweisen, welche dem Gerät bei
Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige Kaufquittung ist eine kostenfreie Reklamationsbearbeitung im Zuge
dieser Herstellergarantie nicht möglich.
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