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Wichtige Informationen
Sicherheitshinweise
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Trägern von Herzschrittmachern wird dringend empfohlen zunächst einen Arzt zu fragen, ob
grundsätzlich Bedenken gegen die Nutzung eines Funkgeräts bestehen bzw. welche Verhal-
tensregeln dabei zu beachten sind.
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Berühren Sie auf keinen Fall während des Sendens die Antenne!
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Machen Sie sich, bevor Sie das Gerät im Fahrzeug nutzen, unbedingt mit den Funktionen und
der Bedienung vertraut! Lassen Sie sich auf keinen Fall durch die Bedienung des Geräts oder
durch Funkgespräche vom Verkehrsgeschehen ablenken!
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Senden Sie nie ohne angeschlossene Antenne!
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Öffnen Sie nie das Gehäuse eines Funkgeräts oder des Zubehörs und führen Sie keine
Änderungen durch. Lassen Sie Reparaturen ausschließlich von qualifizierten Personen
vornehmen. Veränderungen oder Eingriffe am Funkgerät ziehen automatisch ein Erlöschen
der Betriebserlaubnis nach sich, es entfällt zudem Ihr Garantie-Anspruch!
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Verhindern Sie, dass Kinder mit dem Funkgerät, Zubehörteilen oder dem Verpackungsmaterial
spielen.
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Nutzen Sie das Gerät nicht, wenn Sie Schäden am Gehäuse oder an der Antenne entdecken:
setzen Sie sich mit einer Fachwerkstatt in Verbindung.
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Schützen Sie Ihr Funkgerät und das Zubehör vor Nässe, Hitze, Staub und starken
Erschütterungen. Vermeiden Sie Betriebstemperaturen unter -10°C oder über +50°C.
Gesetzliche Vorgaben
Betrieb von CB-Funkgeräten:
In Deutschland ist dieses Gerät in jeder Kanalkonfiguration anmelde- und gebührenfrei. In anderen
Ländern gelten jedoch ggf. abweichende Bestimmungen: informieren Sie sich vor Nutzung des
Geräts im Ausland über die aktuell geltenden nationalen Vorschriften! Beachten Sie die entspre-
chenden Bestimmungen sowie eine etwaige Anmeldepflicht Sie riskieren sonst empfindliche
Bußgelder oder gar die Beschlagnahme Ihres Funkgeräts!
Einbau eines Funkgeräts in ein KFZ:
Bei fast allen Kraftfahrzeugen legt der Hersteller Einbauvorschriften für Funkgeräte und Antennen
fest: erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Autohändler nach den entsprechenden Herstellervor-
schriften für Ihr Fahrzeugmodell. Beachten Sie beim Einbau unbedingt diese Vorgaben, da sonst
die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen kann!
Nutzung von Sprechfunk im Fahrzeug:
Während der Fahrer eines Kraftfahrzeugs Mobiltelefone nur mit einer Freisprecheinrichtung bzw.
bei ausgeschaltetem Fahrzeugmotor nutzen darf, sieht die deutsche StVO ausdrücklich eine
Ausnahme für Funkgeräte vor (erkundigen Sie sich vor Fahrten ins Ausland über ggf. abweichende
Vorschriften!). Benutzen Sie Ihr Gerät jedoch nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt (siehe auch
Sicherheitshinweise)!