SKH 50 B1
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Garantie der Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im
Falle von Mängeln dieses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäu-
fer des Produkts gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte Garantie nicht einge-
schränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den
Original Kassenbon gut auf. Diese Unterlage wird als Nachweis für
den Kauf benötigt. Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfehler auf, wird das
Produkt von uns – nach unserer Wahl – für Sie kostenlos repariert
oder ersetzt. Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der
Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der Mangel
besteht und wann er aufgetreten ist. Wenn der Defekt von unserer
Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte oder ein neues
Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts beginnt
kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim
Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind kostenpflichtig.