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DE/AT/CH
P
Entsorgung
Verpackung:
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien
bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1 - 7: Kunststoffe / 20 - 22: Papier und Pappe / 80 - 98:
Verbundstoffe.
Produkt:
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
auf Rädern zeigt an, dass dieses Produkt der Richtlinie
2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie
dieses Produkt am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern bei speziell
eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben
abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten
Herstellerverantwortung und wird getrennt gesammelt.
Batterien:
Denken Sie an die Umwelt und Ihre persönliche Gesundheit. Geben Sie
verbrauchte Batterien immer in gesonderten Sammelbehältern ab. Diese
finden Sie in vielen öffentlichen Gebäuden oder im Batteriehandel.
Umweltschäden durch falsche Entsorgung der
Batterien!
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie
können giftige Schwermetalle enthalten und unterliegen der
Sondermüllbehandlung. Die chemischen Symbole der Schwermetalle
sind wie folgt: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei. Geben Sie
deshalb verbrauchte Batterien bei einer kommunalen Sammelstelle ab.