> Vor jedem Eingriff, den Scheinwerfer vom Stromnetz abschalten.
> Alle elektrischen Anschlüsse müssen von Wasser hergestellt werden
> Nicht mit nassen Füssen arbeiten.
> Die geltenden Unfallverhütungsnormen beachten.
> Insbesondere folgende Normen einhalten: IEC 364-7-702: ELEKTRISCHE ANLAGEN
IN GEBÄUDEN. SONDERANLAGEN. SCHWIMMBÄDER.
> Die mit der Montage beauftragten Personen müssen über eine für diese Art von
Arbeit erforderliche Qualifikation verfügen.
> Ausschalten der Lampe mittels Fernbedienung entspricht Standby Modus.
Wir empfehlen bei einer längeren Anhalte Phase über 24h die Lampe(n) über einen
bauseitigen Hauptschalter vor dem Transformator auszuschalten.
6. BENUTZUNG
Diese LED Lampe PAR56 funktioniert wie eine herkömmliche Glühlampe. Er wird ab dem Ein/Aus
Hauptschalter an der Schalttafel angesteuert. Als Option kann man ein Funksteuerungsmodul ~12 V
derselben Marke anschließen.
7. SICHERHEITSWARNUNGEN
8. GARANTIE
Auf die fehlerlose Beschaffenheit des Materials und/oder Fabrikationsqualität des LED Lampe PAR56
wird eine Garantie für die Dauer von 2 Jahren ab dem Lieferdatum gewährt (Quittung aufbewahren).
Nicht der Garantie unterliegen Bruchschäden durch äußere Einwirkungen (Stöße), Schäden, die durch
Kurzschluss oder durch zu festes Verschrauben verursacht werden oder aus elektrischen
Überspannungen aus dem Hauptversorgungsnetz resultieren (siehe in diesem Fall den
Hausratsversicherungsvertrag).
Voraussetzung für die Garantie ist die strenge Einhaltung des Montage- und Wartungshandbuchs. Die
einzige Verpflichtung des Fabrikanten oder des Händlers im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich,
wahlweise, auf den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur des von ihrem Kundendienst als defekt
betrachteten Produkts oder Bauteils. Alle anderen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die
Inanspruchnahme dieser Garantie, muss jedes Produkt zuvor dem Kundendienst des Fabrikanten
oder des Händlers vorgelegt werden, dessen Zustimmung für jeden Austausch oder jede Reparatur
unerlässlich ist. Die Garantie gilt nicht im Fall eines offensichtlichen Mangels. Ebenfalls
ausgeschlossen sind Fehler und Beschädigungen aufgrund von normalem Verschleiß, Defekte
aufgrund einer falschen Montage und/oder Benutzung, und Abänderungen des Produkts, die ohne
schriftliche und vorherige Zustimmung des Fabrikanten vorgenommen werden.
9. UMWELTINFORMATION
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/CE bezüglich elektrischer und
elektronischer Abfälle (DEEE), muss der Verbraucher das Altprodukt an den
hierfür vorgesehenen Sammelstellen entsorgen.