Fräs- und Bohrvorrichtung
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Die in den Oberfräsen verwendeten Fräswerkzeuge sind, wenn sie in der Fräs- und Bohrvorrichtung
eingesetzt sind, weitgehend gegen Berührung geschützt.
Abstreifbürsten umschließen den Zerspanungsbereich. Späneflug und die Staubverteilung in der
Raumluft werden dadurch effektiv begrenzt und können, abhängig von der Bearbeitung, wirksam
von der angeschlossenen Absaugung erfasst werden.
5.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Fräs- und Bohrvorrichtung ist in Verbindung mit der eingesetzten Oberfräse ausschließlich zur
Bearbeitung von Holz und holzähnlichen Materialien vorgesehen.
Dazu gehören auch alle auf Holz basierten Plattenwerkstoffe, z.B. Spanplatten, OSB-Platten, MDF-,
Schichtholzplatten, etc. auch wenn diese mit Kunststoff beschichtet oder mit Kunststoffkanten verse-
hen sind.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher aufgelegt, positioniert und ausreichend si-
cher befestigt werden können.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das uneingeschränkte Einhalten der Anforde-
rungen, die in den Betriebsanleitungen zu den eingesetzten Oberfräsen enthalten sind. Insbeson-
dere sind die Angaben zu den Grenzen der verwendbaren Bearbeitungswerkzeugen hinsichtlich Art
und Abmessungen unbedingt einzuhalten. Die verwendeten Bearbeitungswerkzeuge müssen für
Handvorschub geeignet sein. Sie sind deshalb mit der Kennzeichnung MAN gekennzeichnet.
Die Fräs- und Bohrvorrichtung darf nicht verändert werden. Insbesondere dürfen die Begrenzungs-
anschläge für die Verfahrwege nicht entfernt werden.
Die Vorrichtung darf nur mit Teilen und Originalzubehör des Herstellers betrieben werden. Dies gilt
auch für die eingesetzten Abstreifbürsten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch der Anschluss der eingesetzten Oberfräse an
eine ausreichend wirksame Absaugung.
Jede darüberhinausgehende Verwendung der Fräs- und Bohrvorrichtung, sowie der
Einsatz von herstellerfremden Ersatzteilen gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist un-
tersagt. Für alle durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstandenen
Schäden haftet allein der Betreiber. Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller bzw.
seiner Bevollmächtigten wegen Schäden aus einer nicht bestimmungsgemäßen Ver-
wendung sind ausgeschlossen.
5.3
Vorhersehbare Fehlanwendung
Führen Sie den Zusammenbau der Fräs- und Bohrvorrichtung wie in dieser Betriebsanleitung be-
schrieben aus. Nur so sind die vorhergesehenen Funktionen auch sicher durchzuführen.
Setzen Sie nur solche Oberfräsen ein, die in dieser Betriebsanleitung aufgeführt sind. Zur Verwen-
dung anderer Oberfräsen setzen Sie sich mit ihrem Service-Händler oder mit
sauter GmbH
in Ver-
bindung. Der Einsatz weiterer Oberfräsen ist erst dann zugelassen, wenn eine schriftliche Genehmi-
gung durch ihren Service-Händler oder durch
sauter GmbH
vorliegt.
Zur Verwendung der Oberfräse mit der Fräs- und Bohrvorrichtung muss die Oberfräse mit der pas-
senden Adapterplatte verschraubt sein. Die Adapterplatte muss plan an der Oberfräsensohle anlie-
gen. Es sind hierzu die entsprechenden mitgelieferten Befestigungsschrauben zu verwenden. Die An-
zahl der Befestigungsschrauben ist festgelegt. Es müssen alle Befestigungsschrauben verwendet
werden.
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