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• für Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt
waren,
• bei Eigenverschulden des Kunden.
Die gesetzlichen Gewährleistungen des Kunden bleiben
durch die Garantie unberührt. Für Geltendmachung eines
Garantie falles innerhalb der Garantiezeit ist durch den
Kunden der Nachweis des Kaufes zu führen. Die Garantie
ist innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Kaufdatum
gegenüber der Hans Dinslage GmbH, Riedlinger Straße 28,
88524 Uttenweiler, Germany, geltend zu machen. Der Kunde
hat im Garantiefall das Recht zur Reparatur der Ware bei
unseren eigenen oder bei von uns autorisierten Werkstätten.
Weiter gehende Rechte werden dem Kunden (auf Grund der
Garantie) nicht eingeräumt.