REKLAMATIONSRECHT
Nach geltendem Recht wird das Produkt bei Reklamation in die Verkaufsstelle zurück-
gebracht. Der Originalbeleg muss beigefügt werden. Der Nutzer haftet für mögliche
Schäden am Produkt, wenn das Produkt nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch
verwendet oder wenn der Gebrauchsanweisung nicht Folge geleistet wurde. In diesen
Fällen verliert das Reklamationsrecht seine Gültigkeit.
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• Öffnung Ø 35 mm, mit Metallring aus-
gestattet, der vor Spechten schützt.
• Feldsperling, Haussperling, Kleiber und
Trauerschnäpper usw. sind Vögel, die
Nistkästen mit dieser Öffnungsgröße
aufsuchen.