Potenzielle elektrische Zündquellen, die sich in Räumen mit benzinbetriebenen
Maschinen befinden, oder Benzintanks, Verbindungsstücke bzw. andere
Verbindungen zwischen Komponenten einer Benzinanlage müssen mit Zündschutz
versehen sein, außer die Komponente ist entsprechend der Beschreibung in ABYC
E-11.5.3.3 von der Benzinquelle getrennt.
Ausnahme:
1. Boote, die Dieselkraftstoff als einzige Kraftstoffquelle verwenden.
2. Außenbordmotoren, die außen oder in zur Atmosphäre hin offenen Räumen
gemäß den Anforderungen in ABYC H-2 „Ventilation of Boats Using Gasoline“
(Belüftung von Booten mit Benzinmotoren) montiert sind.
Der Bilgenpumpeneinlass muss so angeordnet werden, dass überschüssiges
Bilgenwasser aus dem Kielraum bei statischer Schwimmposition und bei extremen
Bedingungen, die durch die Bewegung, Krängung und Trimmung des Bootes
verursacht werden, entfernt werden kann.
Vor der Installation oder Wartung der Pumpe ist die Spannungsversorgung zu
trennen.
Die Pumpe ist mit einer verzinnten Leitung mit Silikonisolierung und einem
Querschnitt von 1,5 mm2 ausgestattet. Für die Verlängerung der Leitungen ist die
nachstehende Tabelle zu beachten.
Elektrik
15
Empfohlener Leitungsdurchmesser
Gesamtleitungslänge (positiv zu Pumpe zu Masse) - Feet (Meter)
0-6 ft
(0-1,8 m)
16 AWG
(1,5 mm
2
)
6- 10 ft
(1,8 - 3 m)
14 AWG
(2,5 mm
2
)
10 - 15 ft
(3 - 4,6 m)
12 AWG
(4 mm
2
)
15 - 30 ft
(4,6 - 5,5 m)
10 AWG
(6 mm
2
)
Diese Pumpe muss wie folgt abgesichert werden:
GPH (LPH)
Volts
Ampere
(Volt)
Ampere
(Volt)
Sicherungsgröße
12 Volt
360 (1363)
12
2,1 (12)
2,4 (13,6)
4 A
500 (1893)
12
1,6 (12)
1,8 (13,6)
4 A
800 (3028)
12
3,4 (12)
4,3 (13,6)
7,5 A
1100 (4164)
12
3,7 (12)
4,7 (13,6)
7,5 A
24 Volt
500 (1362)
24
1,0 (24)
1,2 (27)
3 A
800 (3028)
24
1,7 (24)
2,0 (27)
4 A
1100 (4164)
24
1,9 (24)
2,2 (27)
4 A
30 - 40 ft
(5,5 - 12,2 m)
8 AWG
(10 mm
2
)