ANWENDUNG/BEGRENZUNG
(D) 12
Wenn der Sauerstoffgehalt der verunreinigten Luft 17-21% (Volumen) Sauerstoff
beträgt, kann die RSG HALF MASK mit RSG Gas-, RSG Partikel- oder RSG
Kombinationsfilter getragen werden. Nur RSG-Filter sind zum Einsatz zusammen mit
der RSG HALF MASK geprüft und zugelassen. Richten Sie sich sorgfältig nach der
Gebrauchsanweisung der Ausrüstung.
Wenn der Sauerstoffgehalt der Luft weniger als 17% (Volumen) Sauerstoff beträgt,
muß eine Luftversorgung sichergestellt werden, die nicht von der umgebenden Luft
abhängig ist.
Wenn der Gasgehalt in der Umgebungsluft 0,1% (Volumen) überschreitet oder diese
besonders giftige Partikeln oder Gase enthält, sollte eine Vollmaske (RSG FULL FACE
MASK) getragen werden.
Achten Sie darauf, ob ggf. Augen und Kopf zusätzlich geschützt werden müssen.
Wo der Einsatz von Atemschutzgeräten erforderlich ist, besteht oft gleichzeitig
Explosionsgefahr. Wenn das der Fall ist, müssen die entsprechenden Vorschriften
genau befolgt werden.
Bei Bartträgern (Vollbart oder kräftiger Backenbart) ist mit der RSG HALF MASK
möglicherweise keine befriedigende Dichtigkeit zum Gesicht hin zu erreichen. Das gilt
auch, wenn Brillenbügel der Dichtung im Wege sind. In diesen Fällen geht der Benutzer
ein Risiko für Gesundheitsschäden ein.
Verlassen Sie sofort den Arbeitsbereich, prüfen Sie die Maske und wechseln Sie
Ersatzteile aus, wenn.
1. Die Maske, Teile davon oder Filter beschädigt werden.
2. Schwierigkeiten mit dem Luftholen auftreten.
3. Schwindelgefühl oder Unwohlsein auftreten.
4. Verunreinigungen zu schmecken oder zu riechen sind sowie beim Auftreten von
Reizungen.
Es dürfen keinerlei technische Veränderungen an der RSG HALF MASK vorgenommen
werden.
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