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D
EINSTELLUNG DER VERBRENNUNG
In Konformität mit der Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG müssen die Anbringung des Brenners
am Heizkessel, die Einstellung und die Inbetriebnahme unter Beachtung der Betriebsanleitung der
Heizkessels ausgeführt werden, einschließlich Kontrolle der Konzentration von CO und CO
2
in
den Abgasen, ihrer Temperatur und der mittlenen Kesseltemperatur.
Der Brenner muß gemäß untenstehender Tabelle auf die jeweils vorhandene Gasart eingestellt
werden:
IONISATIONSSTROM
Der Betrieb des Steuergerätes erfordert einen Strom von mindenstens 5
m
A.
Da der Brenner einen weitaus höheren Strom vorsieht, sind normalerweise keine Kontrollen nötig.
Wenn aber der Ionisationsstrom gemessen werden soll, muß das Ionisationskabel getrennt und
ein Gleichstrom - Mikroamperometer zwischengeschaltet werden.
LUFTDRUCKWÄCHTER:
Während der Einregulierung des Gasbrenners wird der Luftdruck-
wächter auf 0 gestellt.
Ist die Einregulierung abgeschlossen, wird der Luftdruck einregu-
liert. Die Regulierskala langsam im Uhrzeigersinn drehen bis der
Brenner abschaltet. Dann die Regulierskala entgegengesetz, um
einen Wert zurückdrehen bis der Brenner wieder einschaltet.
Mit dieser Einstellung den Brennerstart mehrmals wieder holen
und bei Bedarf den Luftdruckwächter nachregulieren.
Achtung:
Der Luftdruckwächter muß nach Norm den Brenner abschalten wenn der CO-Wert 1% (10.000 ppm)
überschreitet. Um dies zu überprüfen, wird ein Abgasanalysegerät angeschlossen und die Luftansan-
gung am Brenner zugehalten. Der Brenner muß abschalten bei CO-Wert <10.000 ppm.
EN 676
Luftüberschluß bei Vollast:
l
£
1,2
–
Luftüberschluß bei Kleinlast:
l
£
1,3
GAS
Einstellung CO
2
%
CO
2 max
0 % O
2
CO
mg/kWh
NO
x
mg/kWh
l
= 1,2
l
= 1,3
G 20
9,7
9,0
11,7
£
100
£
170
G 25
9,5
8,8
11,5
£
100
£
170
G 30
11,6
10,7
14,0
£
100
£
230
G 31
11,4
10,5
13,7
£
100
£
230
Flammenfühler
Kabelverbinder
2
Klemmleiste
des Steuergerätes
D5006
D5049