3.1.2
Sichere Abstände der Rauchgasleitungen von brennbaren Werkstoffen und
Baukonstruktionen
Sicherer Abstand von Türzargen Verkleidungen u. ä. angeordneten Baukonstruktionen aus brennbaren
Werkstoffen und von Rohrleitungsinstallationen, einschl. deren Dämmungen ist mind.
20 cm.
Von sonstigen
Konstruktionsteilen aus brennbaren Werkstoffen mind.
40 cm
gemäß
ČSN 06 1008/1997
. Es handelt sich um
Baustoffe der Klasse
B
,
C
und
D
laut
ČSN EN 13501-1+A1/2010
(siehe Tabelle Nr. 1). Das gilt auch für
Wände und hauptsächlich für Decken mit Putz auf brennbarem Untergrund, z. B. auf Latten bzw. auf Schilf u. ä.
Können diese Abstände nicht eingehalten werden, ist mit Hilfe von bautechnischen Maßnahmen, unbrennbaren
Verkleidungen, wärmebeständigen Dämmungen und Schutzblenden die Brandgefahr vorzubeugen.
3.2
Fußbodenschutz
Ist der Kaminofen nicht auf
100%
unbrennbarem Fußboden eingebaut, ist er auf eine unbrennbare Unterlage
zu stellen, z. B. Blech (Dicke mind. 2 mm), Keramik, Hartglas, Stein, so dass die Temperatur des brennbaren
Fußbodens lt.
ČSN 73 4230/2014
beim Betrieb nicht
50°C
überschreitet.
Gemäß 5.1.3.3
ČSN 06 1008/1997
muss die Dämmungsunterlage den Feuerraum mind. um
-
30 cm
in senkrechter Richtung zur Kaminofentür,
-
10 cm
in paralleler Richtung zur Kaminofentür überstehen.
Auf den Kaminofen und in kleineren Abständen, als der Sicherheitsabstand dürfen keine Gegenstände aus
brennbaren Stoffen gestellt/gelegt werden.
3.3
Maßnahmen bei einem Feuer im Kamin (Schornstein):
Währen des laufenden Betriebs, vor allem bei der Benutzung von feuchtem Brennstoff setzen sich im Kamin
Ruß und Teer an. Bei Vernachlässigung der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung des Kamins
gemäß
Regierungsverordnung Nr. 34/2016 Slg. vom 22.1.2016
erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Brands im
Kamin.
Beim Entflammen von Ruß und Teer im Kamin ist wie folgt vorzugehen:
- auf keinen Fall mit Wasser löschen, das würde zur Bildung einer übermäßigen Menge von Dampf und zum
anschließenden Zerreißen des Kamins führen,
- falls es möglich ist, ist in die Feuerstätte trockener Sand zu schütten und somit das Feuer zu löschen,
- alle Verbrennungsluftzufuhrquellen löschen, falls es möglich ist, den Kamin zudecken, es darf jedoch die
Ansammlung von Raum im Haus nicht zur Folge haben,
- die lokale Feuerwehr informieren, um zu beurteilen, ob das Ereignis der Feuerwehrbereitschaft zu melden
ist,
- bis zum Ausbrennen des Kamins das Haus nicht verlassen, die Kamintemperatur und den
Verbrennungsverlauf ständig kontrollieren,
- nach dem Ausbrennen vor erneutem Einheizen mit dem Kaminfeger dienst Kontakt aufnehmen und den
Kaminzustand beurteilen lassen, mit dem Kaminofenhersteller Kontakt aufnehmen und den Kaminofen
untersuchen lassen.
4.
Montagevorschriften
Hinweis: Bei der Montage des Kaminofens sind alle örtlichen Vorschriften einzuhalten, einschl.
Vorschriften, die nationale Normen und EU-Normen für diese Art von Verbrauchern betreffen, vor
allem:
ČSN 73 4230/2014
- Kamine mit offener und geschlossener Feuerstätte
ČSN EN 13229/2002+A1/2003+A2/2005 -
Einbauheizverbraucher und Kamineinsätze für feste Brennstoffe
ČSN EN 13240/2002+A2/2005 -
Verbraucher für feste Brennstoffe zum Beheizen von Wohnräumen.
ČSN 73 4201/2016 ed.2 -
Kamine und Rauchabzüge - Planung, Ausführung und Anschließung von
Brennstoffverbrauchern
ČSN EN 1443/2004
- Kamine - Allgemeine Anforderungen
ČSN EN 13501-1+A1/2010
- Brandschutzklassifikation von Bauprodukten und Baukonstruktionen
ČSN 06 1008/1997 –
Brandsicherheitseinrichtungen
Dekret
Nr. 268 / 2011 Slg
. - Technische Bedingungen für den Brandschutz von Gebäuden
4.1
Allgemein
Kaminöfen müssen auf Fußböden mit entsprechender Tragfähigkeit aufgestellt werden. Erfüllt der
vorhandene Zusammenbau nicht diese unerlässliche Bedingung, sind für die Erfüllung dieser Anforderung
geeignete Maßnahmen zu treffen (z. B. Benutzung einer Unterlage zur Verteilung der Belastung). Beim Einbau
ist angemessener Zugang für die Reinigung des Kaminofens, des Rauchabzugs und des Kamins (Schornsteins),
falls dieser nicht von einer anderen Stelle, z. B. vom Dach bzw. mit Hilfe einer zu diesem Zweck vorgesehenen
Tür gereinigt werden kann, vorzusehen.
4.2
Anschluss an den Kamin (Schornstein)
Vor der Montage eines geschlossenen Kaminofens ist anhand einer Berechnung nachzuweisen, dass die
Kaminkonstruktion mit ihrer Ausführung, Größe der Luftkanäle und wirksamen Höhe der Nennleistung des
einzubauenden Kaminofens entspricht.
Voraussetzung für die ordnungsmäßige Funktion des Kaminofens ist ein geeigneter Kamin (Schornstein) -
Mindestquerschnitt, Kaminzug, Dichtigkeit, u. ä. Holen Sie sich daher vor der Anordnung Ihres Kaminofens
einen Rat bei Ihrem Kaminfeger. Die erforderlichen Kaminwerte sind dem anliegenden technischen Datenblatt
zu entnehmen. Bei zu starkem Kaminzug ist es angebracht, eine geeignete Kaminklappe bzw. einen
Kaminzugregler einzubauen. Zu starker Kaminzug kann eine Ursache von Betriebsstörungen sein, z. B. der zu
intensiven Verbrennung, des zu hohen Brennstoffverbrauchs und kann eine dauerhafte Beschädigung des
Kaminofens zur Folge haben.
Die niedrigste wirksame Höhe des Kamins für den Rauchgasabzug vom Kaminofen ist
5 m
(gemessen vom
Kaminanschluss bis zur Kaminmündung). Der Kaminanschluss ist mit einem Kaminring zu versehen. Der
Anschluss an den Rauchgaskanal ist mit dem Rauchgaskanalhersteller abzustimmen. Der Rauchgaskanal ist
mindestens
5 cm
unter der Deckenuntersicht herauszuführen. Der Abzugsstutzen ist mit dem Kamin auf dem
kürzesten möglichen Weg zu verbinden, so dass die Rauchgasstrecke max.
1/4
der wirksamen Kaminhöhe
darstellt (d. h.
1,5 m)
. Die Abzugsrohre sind gegenseitig dicht mit Überlappung zu verbinden u. zw. in dem
Sinne, dass die Verbindungen jeweils der Rauchgasströmung entspricht bzw. mit Stumpfstoß mit Hilfe von
Verbindungsringen. Verläuft das Verbindungsstück durch Bauteile mit brennbaren Baustoffen, sind
Schutzmaßnahmen gemäß ČSN
06 1008/1997
zu treffen. Normgemäß soll die Rauchgasleitung in Richtung des
Rauchgaskanals in Richtung der Rauchgasströmung mind. unter dem Winkel
3°
steigen. Äußerst wichtig sind
die Dichtigkeit und Festigkeit der Verbindungsstellen. Der Kamin und der Kaminofenanschluss müssen der
ČSN 73 4201/2016 ed.2
entsprechen. Der Kaminmantel darf bei der höchsten Kaminofentemperatur keine
höhere Temperatur, als
52°C
aufweisen. Der Querschnitt der Rauchabzugskanäle darf nicht größer, als der
Querschnitt des Kaminluftkanals sein und darf sich nicht in Richtung der Kaminmündung verengen. Wird
anhand einer Berechnung nachgewiesen, dass der Querschnitt des Rauchabzug Kanals und des Kamins kleiner
sein kann, als der Querschnitt des Rauchabzug Stutzens des Kaminofens, ist der Querschnitt des Rauchabzugs
unmittelbar hinter dem Rauchabzugsstutzen des Kaminofens mit Hilfe eines kurzen Anlaufs bzw. eines Sprungs
zu reduzieren. Ein flexibler Rauchabzug aus dem Werkstoff gemäß Tab.
A.1.
darf nur an Stellen benutzt
werden, an denen dessen Kontrolle gemäß
7.2.1 der ČSN 73 4201/2016 ed.2 gewährleistet
werden kann, falls
der Rauchabzug nicht durch freien Raum geführt wird, ist dessen Kontrolle durch eine Anpassung gemäß
7.2.5
ČSN 73 4230/2014
sicherzustellen. Ein senkrechter Rauchabzug darf nur in den in
8.3.4 und 8.3.5 ČSN 73
4230/2014
angeführten Fällen benutzt werden.
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