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Masch-Nr. ab 10005183
DE
2.1
Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz [A] befindet sich am Bedienholm. Während der Arbeit darf der Bedienholm
nicht verlassen werden.
2.2
Gefahrenbereich
Arbeiten in ebenem Gelände und Hanglagen bis max. 40% Neigung.
Der Gefahrenbereich [B] wird wie folgt vom Anbaugerät aus definiert:
• nach vorne 10 m.
• zur Seite je 10 m.
• nach hinten bis zur Radachse der Maschine.
Arbeiten in Hanglagen über 40% Neigung oder unebenem Gelände.
In Hanglagen über 40% Neigung oder unebenem Gelände kann die Maschine abrutschen
oder umstürzen. Dadurch erweitert sich der ursprüngliche Gefahrenbereich um den mögli-
chen Abrutsch- oder Absturzbereich [C] der Maschine.
Weitere Informationen siehe Kapitel 2.4.
A
B
+ 10 m
C
+ 10 m
+ 10 m
Hinweis
Bei Anbaugeräten mit Gefahr vor fortschleudernden Teilen gilt der Gefahrenbereich des
Geräteherstellers.
Gefahr
Die Maschine kann Bediener oder Drittpersonen erfassen, zu Fall bringen, überrollen, zer-
quetschen oder zerschneiden. Ausserdem besteht Steinschlaggefahr.
• Der Bediener trägt die volle Verantwortung, dass sich keine Personen im Gefahrenbe-
reich aufhalten.
• Beim Eintreten von Personen oder Tieren in den Gefahrenbereich ist der Totmannhebel
unverzüglich loszulassen. Der Totmannhebel erst wieder herunterdrücken, wenn der
Gefahrenbereich frei von Personen und Tieren ist.
• Maschinenteile erst dann berühren, wenn sie vollständig zum Stillstand gekommen sind
(Nachlaufen der beweglichen Teile).