RF750 MW/FM/SW/WB-Rundfunkempfänger
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400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen
mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme
grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues
gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt,
an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch
dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich
„Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss
eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig
vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt
insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen
Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin,
dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.