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Garantieinformationen und Bedingungen
Der Hersteller der Anhängerkupplung gewährt auf Konstruktion, verwendetes Material,
Produktionsausführung und Funktion der gelieferten Anhängerkupplung eine Garantie von
24 Monaten ab Verkaufsdatum.
Die Reklamation des Produkts in der gesetzlichen Frist macht der Käufer beim Verkäufer
geltend. Die Berechtigung der Reklamation beurteilt ein Vertreter des Verkäufers
zusammen mit einem Vertreter des Herstellers entsprechend der gültigen Vorschriften.
Bedingung für die Gültigkeit der Garantie ist, dass die Anhängerkupplung zum für sie
bestimmten Zweck angewendet wurde.
Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Ware bei Übernahme zu überprüfen. Bei
Beschädigung der Ware, fehlendem Teil der Anhängerkupplung, u.ä. ist der Käufer
verpflichtet, diese Tatsache unverzüglich dem Verkäufer zu melden, dies ohne unnötigen
Verzug nach Warenübernahme.
Alle Teile und das Zubehör der Anhängerkupplung muss vor der fachgerechten Montage in
Beziehung zur Kompatibilität für den entsprechenden Fahrzeugtyp kontrolliert werden.
Anhängerkupplungen dürfen nur am vom Hersteller angeführten Fahrzeugtyp benutzt
werden. Bei nicht fachgerechter Montage oder Montage der Anhängerkupplung an einen
Fahrzeugtyp, für welchen sie nicht bestimmt ist, haftet der Hersteller nicht für eventuelle
Beschädigungen der Anhängerkupplung, verursacht durch fehlerhafte Montage oder falsche
Benutzung.
Der Verkäufer haftet für Mängel, welche die Anhängerkupplung bei Übernahme durch den
Käufer hatte.
Die Garantie bezieht sich nicht
auf Schäden, die ihre Ursache in normalem Verschleiß,
Überlastung und nicht fachgerechter Benutzung der Anhängerkupplung haben, weiter wenn
sie nicht gemäß der Anweisungen in der Gebrauchsanleitung benutzt wurde. Die Garantie
bezieht sich weiter nicht auf durch Naturkatastrophen verursachte Schäden. Der Verkäufer
haftet ebenfalls nicht für Schaden, wenn die Anhängerkupplung geändert oder angepasst
wurde.
Die Garantie erlischt,
wenn die Anhängerkupplung durch einen Unfall beschädigt wurde
(außer einem Unfall, hervorgerufen durch die Anhängerkupplung) oder bei Eingriff in ihren
Mechanismus und Konstruktion.