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DEUT
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WAS NICHT VON DER GARANTIE ABGEDECKT
IST
• Defekte und Schäden, die nicht auf Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind.
• Schäden durch unsachgemäßen und nicht in
der vorliegenden Bedienungsanleitung ange-
gebenen Gebrauch, die ein integrierender Be-
standteil des Kaufvertrags des Produkts ist.
•
Schäden durch Zufälle (Brand, Kurzschluss)
oder Vorfälle, die Dritten zuzuschreiben sind
(Eingriffe).
• Schäden durch den Einsatz von nicht original
Polti-Komponenten sowie Reparaturen oder
Veränderungen, die von nicht durch Polti au-
torisierten Personen oder Kundendienststellen
ausgeführt wurden.
• Schäden, die vom Kunden verursacht wurden.
•
Teile (Filter, Bürsten, Schläuche, Batterien
usw.), die durch den Gebrauch (Verschleißtei-
le) oder durch normale Abnutzung beschädigt
sind.
• Etwaige Schäden durch Kalkablagerungen.
• Schäden durch nicht erfolgte Wartung / Reini-
gung gemäß der Bedienungsanleitung des Her-
stellers.
• Anbringung von nicht Original-Zubehörteilen
der Firma Polti sowie veränderten oder nicht
geeigneten Zubehörteilen an das Gerät.
Die unsachgemäße und/oder nicht der Bedie-
nungsanleitung bzw. anderen Hinweisen und
Vorschriften entsprechende Verwendung des
Geräts führt zum Garantieverfall.
Polti lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden
ab, die direkt oder indirekt Personen, Sachen,
Tieren aufgrund mangelnder Einhaltung der in
der Gebrauchsanleitung enthaltenen Anwei-
sungen entstanden sind. Hierzu zählen die Ge-
brauchs- und Wartungshinweise für das Produkt.
Die aktuelle Liste der autorisierten Pol-
ti-Kundendienstzentren können Sie unter
www.polti.com einsehen.
GARANTIE
Dieses Gerät ist ausschließlich für den Hausge-
brauch bestimmt.
Die gesetzliche Garantie gilt zwei Jahre lang ab
Kaufdatum für Konformitätsmängel, die bereits
bei Lieferung bestanden, wie gemäß EU-Rechts-
vorschriften vorgesehen, vorbehaltlich anders
lautender Bedingungen (Geltungszeitraum und
vorgesehene Mängelbehebung), die in dem Land
gelten, in dem die Gewährleistung in Anspruch
genommen wird. Das Kaufdatum muss durch
eine vom Verkäufer ausgestellte Rechnung be-
legt werden.
Zum Aktivieren der Garantie und für weitere In-
formationen besuchen Sie bitte www.polti.com
Falls das Gerät repariert werden muss, so muss
der Kaufbeleg mit eingeschickt werden.
Die vorliegende Garantie beeinträchtigt nicht die
Verbraucherrechte aus der EU-Richtlinie 99/44/
EG hinsichtlich einiger Verkaufsaspekte und der
Garantie für Verbrauchsgüter. Diese Rechte darf
der Verbraucher ausschließlich gegenüber dem
eigentlichen Verkäufer geltend machen.
Die vorliegende Garantie ist in den Ländern gül-
tig, in denen die EU-Richtlinie 99/44/EG gilt. In
allen anderen Ländern gelten die lokalen Garan-
tievorschriften.
WAS IST VON DER GARANTIE ABGEDECKT
Während der Garantiezeit gewährleistet Polti bei
Produkten mit Herstellungs- oder Fabrikations-
fehlern die kostenlose Reparatur ohne Kosten
für den Kunden, weder für Arbeitslohn noch für
Material.
Falls irreparable Mängel bestehen, so kann Polti
dem Kunden den kostenlosen Ersatz des Produk-
tes anbieten.
Um einen Garantieeingriff durchführen zu lassen,
muss sich der Verbraucher an eine der durch Pol-
ti autorisierten technischen Kundendienststellen
wenden. Die vom Verkäufer ausgestellte Rech-
nung, die das Kaufdatum des Produktes enthält,
muss vorgelegt werden. Bei fehlendem Kauf-
beleg für das Produkt mit dem entsprechenden
Kaufdatum müssen die Reparaturkosten vom
Kunden getragen werden. Den Kaufbeleg für die
gesamte Garantiefrist sorgfältig aufbewahren.