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Konformitätserklärung
Wir erklären, dass das unter
Technische
Daten
beschriebene Produkt
Gartenhäcksler Typ/Modell PE-EMH 2300, PE-EMH 2500
Nr. (S-No.): 87477-000001 – 87477-025000
hergestellt für:
Hornbach Baumarkt AG
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim / Deutschland
in der Ausführung folgenden Richtlinien entspricht:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
RoHS-Richtlinie 2011/65 EG
Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG
und folgenden anwendbaren harmonisierten Normen entspricht:
EN 60335-1:2002+A1+A11+A12+A13+A14+A15;
EN 62233:2008;
EN 13683:2003+A2:2011;
EN 55014-1:2006;
EN 55014-2/A2:2008;
EN 61000-3-2:2006;
EN 61000-3-11:2000
Konformitätsbewertungsverfahren: 2000/14/EG – Anhang V
Gemessener Schallleistungspegel L
WA
103 dB (A).
Garantierter Schallleistungspegel L
WA
104 dB (A).
Andreas Back
Leitung Qualitätssicherung & Bevollmächtigter für die Zusam-
menstellung der technischen Unterlagen
Bornheim, 03.02.2014
Hornbach Baumarkt AG
Hornbachstrasse 11
76879 Bornheim / Deutschland
Garantie
Bei Störungen aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfeh-
lern wenden Sie sich bitte an Ihren Hornbach-Markt:
1. Diese Bedingungen sind kostenfreie, vorherrschende zu-
sätzliche Garantieleistungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen
Garantiebestimmungen bleiben davon unberührt.
2. Die Garantieleistungen beschränken sich auf Material- und
Verarbeitungsfehler sowie auf die Beseitigung derselben oder
alternativ den Ersatz des Produktes. Da unsere Produkte nicht
für den professionellen Einsatz konzipiert sind, betrachten wir
die Garantie als erloschen, sofern das Produkt unter solchen
Bedingungen eingesetzt wird. Ausgeschlossen sind Garantie-
ansprüche für Transportschäden, Schäden in Folge der Nicht-
einhaltung der Montage- oder Bedienungsanleitung (z. B.
Anschluss an falsche Netzspannung oder falsche Stromart),
unsachgemäßer Montage, Missbrauch oder Zweckentfrem-
dung (z. B. Überlastung des Produkts oder Verwendung mit
nicht zugelassenem Werkzeug oder Zubehör), Nichteinhaltung
der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen, Eindringen von
Fremdkörpern (z. B. Sand, Steine, oder Staub), unsachgemä-
ßer Krafteinwirkungen oder von Personen verursachter Ereig-
nisse (z. B. Schäden durch Herunterfallen) sowie normaler
Abnutzung (z. B. Akku, Klingen, usw.). Der Garantieanspruch
erlischt, wenn bereits Eingriffe vorgenommen worden sind.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit
dem Kaufdatum des Produkts. Garantieansprüche müssen
innerhalb von zwei Wochen nach Erkennen des Defektes
geltend gemacht werden. Zu spät geltend gemachte Garantie-
ansprüche werden abgewiesen. Die Gewährleistungsfrist wird
nach Reparatur oder Ersatz nicht verlängert, und es beginnt
auch keine neue Gewährleistungsfrist für das Produkt oder
eventuelle Ersatzteile.
4. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen wenden Sie
sich bitte an Ihren Hornbach-Markt und bringen Sie ihre Origi-
nalrechnung oder einen anderen datierten Kaufbeleg mit.
Bewahren Sie deshalb Ihren Beleg sorgfältig auf. Begründen
Sie Ihren Anspruch so präzise wie möglich. Falls der Schaden
von unseren Garantieleistungen abgedeckt wird, erhalten Sie
unverzüglich ein repariertes oder neues Produkt.
DE
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