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Konformitätserklärung
Wir erklären, dass das unter
Techni-
sche Daten
beschriebene Produkt
Nass- und Trockenschleifer PE-250NTS
hergestellt für:
HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim / Deutschland
in der Ausführung folgenden Richtlinien
entspricht:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
und folgenden anwendbaren harmonisierten
Normen entspricht:
EN 62841-1:2015
EN 62841-3-4:2016/A12:2020
EN 55014-1:2006+A2
EN 55014-2:1997+A2
EN 61000-3-2:2014
EN 61000-3-3:2013
Andreas Back
Leitung Qualitätsmanagement, Umwelt & CSR
Bevollmächtigter für die Zusammenstellung
der technischen Unterlagen
Bornheim, der 04.11.2020
HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim / Deutschland
Geräusch und Vibration
Der angegebene Geräuschemissionswert ist
nach einem genormten Prüfverfahren (EN
62841) gemessen worden und kann zum
Vergleich eines Elektrowerkzeugs mit einem
anderen verwendet werden. Der angegebene
Geräuschemissionswert kann auch zu einer
vorläufigen Einschätzung der Belastung ver-
wendet werden.
Warnung!
Die Geräuschemissionen
können während der tatsächlichen
Benutzung des Elektrowerkzeugs von den
Angabewerten abweichen, abhängig von
der Art und Weise, in der das Elektrowerk-
zeug verwendet wird, insbesondere, wel-
che Art von Werkstück bearbeitet wird.
Warnung!
Es ist notwendig, Sicher-
heitsmaßnahmen zum Schutz des
Bedieners festzulegen, die auf einer Ab-
schätzung der Schwingungsbelastung wäh-
rend der tatsächlichen Benutzungsbedin-
gungen beruhen (hierbei sind alle Anteile
des Betriebszyklus zu berücksichtigen, bei-
spielsweise Zeiten, in denen das Elektro-
werkzeug abgeschaltet ist, und solche, in
denen es zwar eingeschaltet ist, aber ohne
Belastung läuft).
Versuchen Sie, die Belastung durch Vibrationen
und Geräusche so gering wie möglich zu halten.
Beispielhafte Maßnahmen zur Verringerung der
Vibrationsbelastung sind das Tragen von Hand-
schuhen beim Gebrauch des Werkzeugs, die
Begrenzung der Arbeitszeit und der Einsatz von
Zubehören in gutem Zustand.
Garantie / DE / CH / AT / LU
Dieser Artikel der Marke Pattfield wurde nach
den modernsten Fertigungsmethoden herge-
stellt und unterliegt einer ständigen strengen
Qualitätskontrolle.
Deutschland:
Die HORNBACH Baumarkt AG,
Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim
Schweiz:
Die HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG,
Schellenrain 9, CH-6210 Sursee
Österreich:
Die HORNBACH Baumarkt GmbH, IZ. NÖ-
Süd, Str.3, Obj.64, 2355 Wiener Neudorf
Luxemburg:
Die HORNBACH Baumarkt (Luxemburg) AG,
31 Rue du Puits Romain, 8070 Bertrange
(nachfolgend Garantiegeber), garantiert ent-
sprechend den nachfolgenden Bestimmungen
für die Qualität der Maschinen.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre. Die Garantie-
zeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren
Sie zum Nachweis des Kaufdatums den Origi-
nalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrika-
tions- oder Materialfehler. Die Garantie gilt
nur bei Verwendung des Artikels im privaten
Gebrauch.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf
• missbräuchliche oder unsachgemäße An-
wendung,
• Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkun-
gen,
• Schäden durch Nichtbeachtung der Monta-
ge- oder Gebrauchsanleitung,
• den Anschluss an eine falsche Netzspan-
nung oder Stromart,
• eine nicht fachgerechte Installation,
• eine Überlastung des Gerätes,
• eine Verwendung von nicht zugelassenen
Einsatzwerkzeugen oder Zubehör,
• Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicher-
heitsbestimmungen,
• Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,
• Verwendungsgemäßen, üblichen Verschleiß
• den gewerblichen Gebrauch
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind des Wei-
teren Schäden an Verschleißteilen, die auf
normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Die
Garantie umfasst auch keine Begleitschäden
oder Folgeschäden sowie mögliche Ein- und
Ausbaukosten im Garantiefall.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantie-
geber den defekten Artikel um festzustellen,
ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garan-
tiefall vor, dann repariert oder tauscht der Ga-
rantiegeber den Artikel auf seine Kosten. So-
fern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls
nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber
berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches
Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte
Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigen-
tum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Aus-
tausch) verlängern die Garantiezeit nicht.
Durch die Garantieleistungen entsteht auch
keine neue Garantie.
Luxemburg:
Während einer Reparatur besteht
kein Anspruch auf einen Ersatzartikel.
Die Wahl der Garantieleistungen (Reparatur
oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen
des Garantiegebers. Es besteht kein Anspruch
auf eine bestimmte Garantieleistung oder die
Rückerstattung des Kaufpreises.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnah-
me der Garantie an den nächsten HORNBACH-
Baumarkt.
Diesen finden Sie unter www.hornbach.com.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur
bei Vorlage des defekten Artikels und des
Originalkassenbons oder der Originalrechnung
erfolgen.