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Reduzierringe dürfen nur verwendet werden, wenn sie entsprechend
der Festlegung des Herstellers gefertigt sind.
Verlängern der Schlüssel und Verwendung von Schlagwerkzeugen
zum Festziehen ist nicht zulässig.
Für die Zuordnung des Spann-Flanschdurchmessers zum
Sägeblattdurchmesser gelten die europäischen Normen,
z.B. DIN-EN 1870-1, Kapitel 3.2.3.
Schutzhandschuhe tragen, auf eng anliegende Kleidung achten,
eventuell Gehörschutz tragen. Nach dem Einbau des Kreissägeblatts
alle Schutzvorrichtungen der Maschine wieder ordnungsgemäß
anbringen, wenn vorhanden Spaltkeil richtig positionieren.
Probelauf durch einen Sachkundigen durchführen.
Nicht in den Bereich des drehenden Werkzeugs fassen.
Unbeteiligte Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Keine Einstellarbeiten im Bereich des drehenden Werkzeugs
vornehmen.
Auf Unwucht achten.
Sägeblattschneiden dürfen beim Drehen nicht mit anderen
Schneiden, Befestigungselementen oder anderen Maschinenteilen
in Berührung kommen. Bohrungsreduzierringe müssen durch
Haftverbindung fest mit dem Sägeblatt verbunden sein und dürfen
seitlich nicht über den Sägeblatt-Grundkörper überstehen.
Lose Reduzierringe dürfen nicht verwendet werden.
Reduzierringe dürfen im Durchmesser nur so groß sein, dass ein
sicheres Befestigen des Kreissägeblatts noch gegeben ist.
Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Rückschlag müssen getroffen
werden, und die entsprechenden Einrichtungen müssen verwendet
werden.
Zu sägenden Werkstoff auf Fremdkörper untersuchen.
Kreissägeblatt rechtzeitig nachschärfen. Anzeichen für stumpfe
Werkzeuge sind: zu große Verschleißmarke an den Schneiden,
Ausbrüche an den Schneiden, unzureichende Schnittgüte, zu
hohe Stromaufnahme der Sägemaschine.
Sägeblätter deren Zähne dünner und / oder kürzer als 1 mm sind,
dürfen nicht mehr verwendet werden.
Kreissägeblätter dürfen nur von Sachkundigen nachgeschärft
und mit Originalteilen instand gesetzt werden. Sachkundige sind
Personen mit entsprechender Fachausbildung und Erfahrung, die
die Anforderungen an die Konstruktion und Gestaltung der Kreis-
sägeblätter kennen und sich auf die erreichbaren Sicherheitsbe-
stimmungen verstehen.
Das Instandsetzen der Kreissägeblätter ist nur entsprechend den
Angaben des Herstellers erlaubt, folgendes ist dabei zu beachten:
Die Konstruktion des Sägeblatts darf nicht verändert werden. Die
Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden. Die Tole-
ranzen für einwandfreies Spannen müssen eingehalten werden.
Zum Reinigen nur geeignete Spezialmittel verwenden.