PLG 20 C1
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Werfen Sie Akkus nicht in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EG recycelt werden. Batterien/Akkus sind als
Sondermüll zu be handeln und müssen daher durch ent-
sprechende Stellen (Händler, Fachhändler, öffentliche kommunale
Stellen, gewerb liche Entsorgungsunternehmen) umweltgerecht ent-
sorgt werden. Batterien/Akkus können giftige Schwermetalle enthalten.
Werfen Sie Batterien/Akkus daher nicht in den Hausmüll, sondern
führen Sie diese einer separaten Sammlung zu. Geben Sie Batterien/
Akkus nur im entladenen Zustand zurück.
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen
entsorgen können.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten
Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpa-
ckungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeich-
net mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten
Herstellerverantwortung und wird getrennt gesammelt.
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