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DE/AT/CH
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Schutzkleidung
Während der Arbeit muss der
Bediener an seinem ganzen
Körper durch entsprechende
Kleidung und Gesichtsschutz
gegen Strahlung und Verbren-
nungen geschützt sein. Fol-
gende Schritte sollen beachtet
werden:
– Vor der Schneidarbeit die
Schutzkleidung anziehen.
– Handschuhe anziehen.
– Fenster öffnen, um die Luftzu-
fuhr zu garantieren.
– Schutzbrille tragen.
An beiden Händen sind Stul-
penhandschuhe aus einem
geeigneten Stoff (Leder) zu
tragen. Sie müssen sich in
einem einwandfreien Zustand
befinden.
Zum Schutz der Kleidung
gegen Funkenflug und Verbren-
nungen sind geeignete Schür-
zen zu tragen. Wenn die Art
der Arbeiten, z. B. das Über-
kopfschneiden, es erfordert,
ist ein Schutzanzug und, wenn
nötig, auch ein Kopfschutz zu
tragen.
z
Schutz gegen Strahlen
und Verbrennungen
An der Arbeitsstelle durch ei-
nen Aushang „Vorsicht! Nicht
in die Flammen sehen!“ auf
die Gefährdung der Augen
hinweisen. Die Arbeitsplätze
sind möglichst so abzuschir-
men, dass in der Nähe be-
findliche Personen geschützt
sind. Unbefugte sind von den
Schneidarbeiten fern zuhalten.
In unmittelbarer Nähe orts-
fester Arbeitsstellen sollen
die Wände weder hellfarbig
noch glänzend sein. Fenster
sind mindestens bis Kopfhö-
he gegen Transmission oder
Reflexion von Strahlung zu
sichern, z.B. durch geeigneten
Anstrich.
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EMV-Geräteklassifizierung
Gemäß der Norm IEC 60974-10
handelt es sich hier um ein Plas-
maschneider mit der elektro-
magnetischen Verträglichkeit
der Klasse A. Somit erfüllt er die
entsprechenden Anforderungen
im industriellen und im Wohnbe-
reich. Er darf in Wohn gebieten
an das öffentliche Niederspan-
nungs-Versorgungsnetz ange-
schlossen werden.
Sicherheitshinweise
Содержание 358730 2004
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