PUV 2000 B1
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Weitere Arbeitsbeispiele für Haus,
Auto, Garten
Entfrosten von Wasserrohren:
HINWEIS
►
PVC-Rohr darf nicht aufgetaut werden.
►
Äußerlich sind Wasserleitungen von Gaslei-
tungen häufi g nicht zu unterscheiden. Fragen
Sie im Zweifel immer einen Fachmann.
►
Kupferleitungen sind mit Zinn verbunden und
dürfen nicht über 200°C erhitzt werden.
Schraubverbindungen lösen:
♦
Erwärmen Sie die Schraubverbindung vorsichtig
mit Heißluft und die Schrauben lassen sich dann
in der Regel bequem lösen.
Grillkohle anzünden:
WARNUNG!
►
Benutzen Sie keinen Brennspiritus.
♦
Stecken Sie die Grilldüse auf das Ausblas-
rohr.
♦
Stecken Sie die Grilldüse in die Grillkohle.
Achten Sie darauf dass die letzten drei Grilldü-
senlöcher frei bleiben.
♦
Sobald die Holzkohle Glut entwickelt hat, das
Gerät aus der Grillkohle entfernen.
Entwachsen:
♦
Befreien Sie Skier / Snowboard oder einen
Kerzenleuchter, mit der dem Produkt angemes-
senen Vorsicht, von Restwachs.
Reinigung
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Ziehen Sie immer den Netzstecker
aus der Steckdose und lassen Sie das
Gerät abkühlen, bevor Sie Arbeiten
am Gerät durchführen.
■
Halten Sie den Lufteinlass und das Ausblasrohr
stets sauber.
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Verwenden Sie zur Reinigung des Gehäuses
ein Tuch oder eine Bürste.
■
Verwenden Sie auf keinen Fall Benzin, Lösungs-
mittel oder Reiniger, die Kunststoff angreifen.
Entsorgung
Gerät entsorgen
Die Verpackung besteht aus umweltfreund-
lichen Materialien, die Sie über die örtli-
chen Recyclingstellen entsorgen können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegeben-
enfalls gesondert. Die Verpackungsma-
terialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe
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