46
004776370 - 31/01/2019 - PALAZZETTI - PN - ITALY
nebeineinander liegende Räume zu heizen, muß
die Luftumwälzung der Raumluft gefördert werden,
um die Temperatur in den verschiedenen Räumen
gleichmäßig zu halten. Dazu sind die Türen
entweder mit Gittern auszustatten oder angelehnt
zu lassen.
• Das Zeichen ist nur ein Hinweis über
Frischluftzufuhr und kein Installationsbeispiel.
Die Zuluft- und Abluftauslässe des Ventilators
dürfen während des Betriebs nicht geschlossen
sein.
5.9 ABGASFÜHRUNG
Der Ofen funktioniert mit Brennkammer in
Unterdruck, daher ist unbedingt sicherzustellen,
dass der Rauchabzug und die jeweiligen
Verbindungen druckdicht sind.
Der Ofen muss mit einem eigenen und
ausschließlichen Rauchabzugssystem verbunden
werden, das eine angemessene Abführung der
Verbrennungsprodukte garantiert.
Die Bauteile, aus denen das Rauchabzugssystem
besteht,
müssen
für
die
spezifischen
Einsatzbedingungen zugelassen und mit CE-
Kennzeichnung versehen sein.
Die Bemessung des Rauchgasablasses muss
gemäß der Richtlinie Uni EN 13384-1 erfolgen.
Die Installation des Rauchsystems muss so
erfolgen, dass der Zugang zum Schornstein für die
Reinigung gewährleistet ist.
Es empfiehlt sich, die Rohrleitung mit Isoliermaterial
(z.B. Gesteinswolle) zu isolieren oder doppelwandige
Stahlrohre zu verwenden.
Es wird empfohlen, maximal 3 Richtungswechsel
von höchstens 90° durchzuführen, einschließlich
des Richtungswechsels bei Anschluss des
Gerätes an den Schornstein, wobei die Länge des
Rauchkanals in waagrechter Richtung maximal 2
m betragen darf.
Bei jeder waagerechten und senkrechten
Richtungsänderung der Abgasführung immer ein
Stück mit Inspektionsklappe verwenden.
Die Leitungen mit Rohrschellen an der Wand
befestigen.
Der Rauchstutzen DARF NICHT angeschlossen
werden:
• an einen Schornstein, der auch von anderen
Wärmeerzeugern (Heizkessel, Öfen, Kamine
usw. …) genutzt wird;
• an Entlüftungssysteme (Dunstabzugshauben,
Entlüfter usw. …), auch wenn „verrohrt“.
Die Installation von Absperrventilen und
Luftregelklappen ist verboten.
Die Verbrennungsprodukte müssen über das
Dach abgeführt werden.
fig. 5.9
B
A
fig. 5.8.2