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Zu beachtende Vorschriften
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Örtliche und baurechtliche Vorschriften
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Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschließen.
Die länderspezifischen Vorschriften sind zur siche-
ren Installation des Verbindungsstückes zu beach-
ten. Das verwendete Verbindungsstück muss eine
Reinigungsöffnung besitzen.
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Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens ist von
einem Fachmann durchzuführen.
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Der Kaminofen hat eine Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
für raumluftunabhängigen Betrieb.
Der Kaminofen kann auf Grund seiner bau auf sicht lichen
Zu
lassung ohne zusätzliche Sicherheitseinrichtung
gleich zeitig mit einer zugelassenen Lüftungsanlage
betrieben werden.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die selbst-
tätig schließt, somit ist er bei raumluftabhängiger Ver-
brennungsluftzuführung zugelassen für den An schluss an
mehrfach belegte Schornsteine.
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise sind die Abgase
der Feuerstätte in einen einfach belegten Schornstein
oder in einen Abgasschacht eines einfach belegten Luft-
Abgas-Schornsteins einzuleiten. Die Abgase dürfen auch
in mehrfach belegte Abgasanlagen eingeführt werden,
wenn sich alle angeschlossenen Feuerstätten in der glei-
chen Nutzungseinheit bzw. im selben Wirkungsbereich
der Lüftungsanlage befinden. Ab
weichungen im
Einzel
fall be
sprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem
Be zirks schorn steinfegermeister.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach DIN EN 13384 -1
und -2 bzw. nach den länderspezifischen Vorschriften.
Der Schornstein muss der Temperatur klasse T400
entsprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb mit Scheitholz:
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Nennwärmeleistung ........................................................6,0 kW
●
Abgasmassenstrom .........................................................4,6 g/s
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Abgastemperatur am Stutzen ...................................... 323 °C
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Mindestförderdruck
bei Nennwärmeleistung ................................................... 12 Pa
Verbrennungsluftversorgung
Der Kaminofen kann sowohl konventionell, raumluft-
abhängig, als auch raumluftunabhängig betrieben
werden.
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausrei-
chend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für eine
einwand freie Funktion des Kaminofens ist ein notwen-
diger Verbrennungsluftvolumenstrom von 17 m³/h zu
be rück sichtigen.
Raumluftunabhängiger
Verbrennungsluftanschluss
Die Verbrennungsluft muss bei raumluftunabhängiger Be-
triebsweise von außen über eine dichte Leitung oder über
ein LAS-System zugeführt werden. Sprechen Sie deshalb
mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbetrieb
des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr absperrbar
sein. Dies kann durch eine Absperrklappe in der Ver-
bren nungsluftleitung oder durch die Luftschieber am
Kaminofen geschehen. Bei Einsatz einer Absperrklappe,
muss diese mit AUF/ZU eindeutig gekennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an kal-
ten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb nicht ver-
schlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung Ø 125 mm anzubringen.
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m aus-
geführt, so muss der rechnerische Nachweis für die
Verbrennungsluftversorgung erbracht werden. Bei sehr
niedrigen Außentemperaturen kann es zu Kondensation
an der Verbrennungsluftleitung kommen. Aus die-
sem Grunde ist sie mit geeignetem Dämmstoff zu iso-
lieren. Beachten Sie die Fachregeln des Ofen- und
Luftheizungsbauhandwerks.
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Verbrennungsluftrohre mit Dichtlippe.