IV
RICHTLINIE 2002/96/CE FÜR DIE BEHANDLUNG, SAMMLUNG,
WIEDERVERWERTUNG UND ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIK
ALTGERÄTEN UND DEREN BESTANDTEILE
INFORMATIONEN
1. FÜR DIE LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION (EG)
Es ist verboten, jede Art von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen: es ist Pflicht,
diese separat zu sammeln.
Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht speziell dafür vorgesehen und autorisiert sind, kann gefährliche Auswirkungen
für Umwelt und Gesundheit haben.
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und Maßnahmen laut Gesetz.
U
M UNSERE GERÄTE ORDNUNGSGEMÄ
ß
ZU ENTSORGEN
,
KÖNNEN SIE
:
a) Sich an die örtliche Behörde wenden, die Ihnen praktische Auskünfte und Informationen für die ordnungsgemäße Verwal-
tung der Abfälle liefert, beispielsweise: Ort und Zeit der Sammelstation etc.
b) Beim Neukauf eines unserer Geräte ein benutztes Gerät, das dem neu gekauften entspricht, an unseren Wiederverkäufer
zurückgeben.
Das durchkreuzte Symbol auf dem Gerät bedeutet, dass:
- Nach Ableben des Gerätes, dieses in ausgerüstete Sammelzentren gebracht werden und separat von
Siedlungsabfällen behandelt werden muss;
-
Erbauer
die Aktivierung der Behandlungs-, Sammel-, Wiederverwertungs- und Entsorgungsprozedur der
Ge
räte in Konformität mit der Richtlinie 2002/96/CE (u. folg.mod.) garantiert.
2. FÜR DIE ANDEREN LÄNDER (NICHT-EG-STAATEN)
Das Behandeln, Sammeln, Wiederverwerten und Entsorgen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss nach den geltenden
Vorschriften des jeweiligen Landes erfolgen.