Sicherheit
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ACHTUNG!
Unsachgemäße Bedienung kann erhebliche Schäden an Gerät, Bodenbelägen und
anderen Gegenständen verursachen.
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Bei Reinigungsarbeiten mit dem Gerät niemals über Schwellen, Stufen, Teppi-
che und sich aufwickelnde Gegenstände wie z. B. Kabel fahren.
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Bodenbeläge sind vor dem Einsatz des Gerätes auf Eignung dieses Reini-
gungsverfahrens zu prüfen.
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Auf Flächenpressung bei punktelastischen Böden, z.B. in Turnhallen achten.
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Bei Stillstand des Gerätes muss das Bürstenaggregat sofort abgeschaltet wer-
den, damit keine Bodenbelagsschädigungen entstehen.
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Fahren Sie vorsichtig über Schwellen und Absätze.
Es können Schäden an den Rädern, Sauglippen und dem Büstenaggregat ent-
stehen. Achten Sie darauf, dass Bürstenaggregat und Saugdüse hochgenom-
men werden.
Ersatzteile
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile des Herstellers.
ACHTUNG!
Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile von Fremdherstellern können zu Beschädigun-
gen des Gerätes führen.
Sollten dennoch andere als Original-Ersatzteile des Herstellers oder nicht vom Her-
steller bezogene Ersatzteile verwendet werden, verfallen sämtliche vom Hersteller
oder dessen Händlern eingegangenen Verpflichtungen, wie Garantiezusagen, Ser-
viceverträge usw. ohne Vorankündigung.
Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und unterwiesenem Personal
bedient und instand gehalten werden. Dieses Personal muss eine spezielle Unter-
weisung über auftretende Gefahren erhalten haben.
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die mögli-
chen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls
angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Liegen beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist es entsprechend
auszubilden.
Die Zuständigkeiten für Bedienung und Instandhaltung müssen klar festgelegt und
eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklare Kompe-
tenzverteilung besteht.
Das Gerät darf nur von Personen bedient und instand gehalten werden, von denen
zu erwarten ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Hierbei ist jede Arbeits-
weise zu unterlassen, welche die Sicherheit von Personen, der Umwelt oder des
Gerätes beeinträchtigt.
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beein-
flussenden Medikamenten stehen, dürfen am und mit dem Gerät keinerlei Arbeiten
ausführen.
Bei der Personalauswahl müssen in Bezug auf das Mindestalter die Jugendarbeits-
schutzvorschriften des jeweiligen Landes und ggf. darauf gründende berufsspezifi-
sche Vorschriften beachtet werden.
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nicht autorisierten Personen am
oder mit dem Gerät arbeiten. Nicht autorisierte Personen, wie Besucher etc., dürfen
nicht mit dem Gerät in Berührung kommen. Sie müssen einen angemessenen Si-
cherheitsabstand einhalten.
Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Veränderungen am Gerät, welche die Si-
cherheit beeinträchtigen, sofort dem Betreiber zu melden.
Während der Fußbodenreinigung befindet sich der Arbeitsplatz des Bedienpersonals
am Führungsgriff hinter dem Gerät.
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