BA-SEF 2.4
– 10/2019
Deutsch
DE-8/46
4.2. Sicherheitsvorschriften
Entrauchungsventilator nur in Übereinstimmung mit folgenden
Vorschriften in Betrieb nehmen, betreiben und instandhalten:
−
Betriebsanleitung
−
Warn- und Hinweisschilder am Ventilator
−
Alle anderen zur Anlage gehörenden Betriebs- und Montage-
anleitungen
−
Anlagenspezifische
Bestimmungen und Erfordernisse
−
Gültige nationale und regionale Vorschriften, insbesondere
Sicherheit, Unfallverhütung
4.3. Schutzeinrichtungen
Rotierende Teile (Wellen, Laufrad usw.) durch geeignete
Schutzeinrichtungen gegen Berührung sichern.
Schutzvorrichtungen, die bei der Montage demontiert wurden, un-
mittelbar nach der Montage (und vor dem elektrischen Anschluss) wieder
anbringen.
VORSICHT
Die Eignung der Schutzeinrichtungen und deren Befestigungen am
Ventilator sind im Zusammenhang mit dem gesamten
Sicherheitskonzept der Anlage zu bewerten.
GEFAHR
Bei frei saugend eingesetzten Ventilatoren (REM / RER) besteht (trotz
Ansaugschutzgitter) Verletzungsgefahr!
Keine Personen oder Gegenstände in den Bereich der Ventilator-
Ansaugöffnung mit erhöhter Strömungsenergie!
Angemessenen Bereich absperren!
Drohende Gefahren:
Kleidungsstücke oder Gegenstände werden angesaugt
es entstehen Personen- und Sachschäden!
4.4. Qualifikation des Personals
Sicherstellen, dass die Montage und alle Arbeiten am
Entrauchungsventilator nur von Fachmonteuren unter Beachtung dieser
Betriebsanleitung sowie den gültigen Vorschriften ausgeführt werden.
Elektroanschluss nur durch ausgebildete Elektro-Fachkraft ausführen
lassen.
4.5. Schutzausrüstung
WARNUNG!
Sicherstellen, dass das Personal je nach Einsatz und
Umgebungsbedingung geeignete Schutzausrüstung trägt.
Die Schutzkleidung ist in den folgenden Abschnitten beschrieben!