de - Bestimmungsgemäße Verwendung
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Dieser Gewerbegeschirrspüler ist aufgrund seiner kurzen Pro-
grammlaufzeiten und großen Reinigungsleistung zur gewerblichen
Nutzung in Kanzleien, Büros, Pausenräumen, Vereinsheimen, Hand-
werksbetrieben, Aktivküchen und ähnlichen Betriebsumgebungen
bestimmt.
Darüber hinaus kann der Gewerbegeschirrspüler auch im Haushalt
und haushaltsähnlichen Aufstellumgebungen wie in landwirtschaftli-
chen Anwesen, von Kunden in Hotels, Motels, Frühstückspensionen
und weiteren Wohnumfeldern verwendet werden.
Im weiteren Verlauf dieser Gebrauchsanweisung wird der Gewer-
begeschirrspüler als Geschirrspüler bezeichnet.
Gläser, Besteck- und Geschirrteile werden in dieser Gebrauchsan-
weisung allgemein als Spülgut bezeichnet, wenn sie nicht näher defi-
niert sind.
Der Geschirrspüler ist nicht für den Dauerbetrieb geeignet.
Der Geschirrspüler darf nicht für die Reinigung von Medizinpro-
dukten verwendet werden.
Benutzen Sie diesen Geschirrspüler ausschließlich für den Ver-
wendungszweck „Geschirrspülen“ und damit zur Reinigung von
Spülgut. Jegliche andere Verwendung, Umbauten und Veränderun-
gen sind unzulässig.
Der Geschirrspüler ist ausschließlich für den stationären Gebrauch
in Innenräumen bestimmt.
Der Geschirrspüler ist für die Verwendung bis zu einer Höhe von
4.000 m über dem Meeresspiegel bestimmt.
Die Spezialeinsätze in den Körben sind nur bestimmungsgemäß
zu verwenden.
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