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8 Automatisches AF-Hilfslicht
Mit System-Kameras ist das AF-Hilfslicht nur dann
möglich, wenn die Kamera es unterstützt.
Sobald die Umlichtverhältnisse für eine automatische
Fokussierung nicht mehr ausreichen, wird von der
Kamera automatisch das AF-Hilfslicht
im Blitzgerät
aktiviert.
Dabei wird die weiße Videolicht-LED aktiviert und das
Motiv beleuchtet, auf das die Kamera scharf stellen
kann. Die Reichweite beträgt ca. 6m ... 9m (bei
Standardobjektiv 1,7/50 mm).
Wegen der Parallaxe zwischen Objektiv und AF-Hilfslicht
im Blitzgerät beträgt die Naheinstellgrenze mit
AF-Hilfslicht
ca. 0,7m bis1m.
Damit das AF-Hilfslicht
von der Kamera aktiviert
werden kann, muss an der Kamera die
Autofokus-Betriebsart „Single-AF (S)“ oder „ONE
SHOT“ eingestellt sein und das Blitzgerät muss
Blitzbereitschaft anzeigen. Einige Kameratypen unter-
stützen nur den kamerainternen AF-Messblitz.
Das AF-Hilfslicht
des Blitzgerätes wird dann nicht
aktiviert (z.B. Kompaktkameras; siehe
Kamerabedienungsanleitung)!
Zoomobjektive mit geringer Anfangsblendenöffnung
schränken die Reichweite des AF-Hilfslichtes
zum Teil
erheblich ein!
Verschiedene Kameratypen unterstützen nur mit dem
zentralen AF-Sensor der Kamera das AF-Hilfslicht
im
Blitzgerät.
9 Zündungssteuerung (Auto-Flash)
Ist das vorhandene Umgebungslicht für eine Belichtung
ausreichend, so verhindern verschiedene Kameratypen
die Blitzauslösung. Beim Betätigen des
Kameraauslösers wird dann kein Blitzlicht ausgelöst.
Die Zündungssteuerung arbeitet bei verschiedenen
Kameras nur in der Betriebsart Vollprogramm oder
Programm „P“ bzw. muss an der Kamera aktiviert
werden (siehe Kamerabedienungsanleitung).
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