8 – Betrieb
Ein-/Ausschalten
Netzstecker in eine 230 V~-Steckdose
stecken.
ACHTUNG! Maschine grund sätz -
lich vor Material-Kontakt ein -
schal ten.
Einschalten
Ein-/Ausschalter (4) vorsichtig drücken,
die Maschine startet, die Drehzahl
variiert je nach Schalterdruck.
Ausschalten
Ein-/Ausschalter loslassen und
Stillstand der Maschine abwarten.
Dauerbetrieb einschalten
Ein-/Ausschalter drücken und halten.
Arretier knopf (2) drücken. Ein-/Aus-
schalter loslassen – die Maschine läuft in
der jeweiligen Drehzahl.
Dauerbetrieb ausschalten
Ein-/Ausschalter betätigen, der Arretier-
knopf entriegelt. Ein-Aus-Schalter los-
lassen und Still stand der Maschine
abwarten.
9 – Arbeitsweise
Bohren in Holz und Metall
Zum Bohren in Holz und Metall muß das
Schlag werk grund sätzlich ausgeschaltet
sein. Den Schlagwerkschalter auf
Stellung „Aus“ stellen. Rechts-/Links -
lauf-Umschalter auf „Rechts lauf“ stellen.
Elektronische Dreh zahl regelung durch
Betätigung des Ein-/Ausschal ters.
Drehzahl vorwahl mit Stellrad am Ein-/
Ausschal ter.
Bohren in Beton
Den Schlagwerkschalter auf Stellung
„Ein“ stellen, Rechts-/Links lauf-
Umschalter auf „Rechtslauf“ stellen. Mit
niedriger Drehzahl starten.
10 – Wartung und
Umweltschutz
ACHTUNG! Vor allen Pflege- und
Wartungsarbeiten Netzstecker
ziehen!
Maschine mit einem feuchten Tuch rei -
nigen, keine Lösungsmittel verwenden,
gut abtrocknen. Lüftungsschlitze staub -
frei halten. Vor jeder Verwendung Ma -
schi ne, Kabel und Zubehör auf Unver -
sehrtheit überprüfen. Reparaturen ggf.
von einem Fachmann aus führen lassen.
ACHTUNG! Nicht mehr brauch bare
Elektro- und Akkugeräte gehören
nicht in den Hausmüll! Sie sind ent -
sprechend der Richt linie 2012/19/EU
für Elektro- und Elektronik-
Altgeräte getrennt zu
sammeln und einer um welt-
und fach gerech ten Wieder -
verwer tung zu zu führen.
Bitte führen Sie nicht mehr brauch-
ba re Elektrogeräte einer örtlichen
Sam mel stelle zu. Verpackungsmate -
rialien nach Sorten getrennt sammeln
und gemäß den örtlichen Bestimmun -
gen entsorgen. Einzelheiten erfragen
Sie bitte bei Ihrer Gemeindeverwal -
tung.
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