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DOK-ID: GDY01G01, BE # 6600017
3.6. Gewährleistung
Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese stehen dem Betreiber
spätestens seit Vertragsabschluss zur Verfügung.
MAVIG gewährleistet die Sicherheit und die Funktionstüchtigkeit des Produkts/ Systems nur unter
den Bedingungen, dass:
das Produkt/System ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt und
gemäß den Angaben in dieser Gebrauchsanweisung betrieben wird.
nur originale und von MAVIG definierte, zugelassene Ersatzteile oder Zubehör, auch von
Dritten, genutzt werden. Die Verwendung anderer Teile birgt unbekannte Risiken und ist
in jedem Fall zu unterlassen.
keine eigenmächtigen baulichen oder sonstige Veränderungen am Produkt/System
vorgenommen werden. Eigenmächtige Änderungen oder Umbauten am Produkt sind aus
Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Inspektions- und Wartungsarbeiten entsprechend den vorgegebenen Zeitintervallen
durchgeführt werden.
Die Gewährleistung des Herstellers auf Verarbeitung und verwendete Materialien beträgt
24 Monate.