Hinweis auf eingeschränkte Verwendung:
Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der
Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den
Antrieb erfolgen, wenn nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstüt-
zungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuch-
tungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist und/ oder der
Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um
auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorgen.
Verhalten bei Defekten:
Im Falle eines Defekts muss der Scheinwerfern bzw. Lichtquelle generell er-
setzt werden. Selbst dann wenn nur eine LED ausgefallen ist. Ein Tausch bzw.
Reparatur ist nur bei Lupine möglich.
Hinweise
Mehr Informationen unter www.lupine.de
EG Konformitätserklärung: www.lupine.de/ce/
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