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CH
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Hersteller erklärt hiermit, dass die Geräte den Vorschriften der CEE-Richtlinie 90/396 entsprechen. Die
Aufstellung hat unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu erfolgen, dies gilt insbesondere für die Raumbelüftung
und das Ableitungssystem der Abgase.
N.B.:
Die Herstellerfirma lehnt im Falle von direkten oder indirekten Schäden, die auf eine fehlerhafte Installation,
Veränderungen, mangelhafte Wartung, nicht sachgemäßen Gebrauch sowie auf sonstige, in den Verkaufsbedingungen
angeführte Fälle zurückzuführen sind, jede Verantwortung ab.
INSTALLATION
MODELL
ABMESSUNGEN
cm
GAS-
ANSCHLUSS
ISO 7-1
GESAMTNENN-
LEISTUNG
KW
FASSUNGSVER-
MÖGEN DES
BECKENS LT.
F13-74G
40x70x90h
R ½GM
9,3
13
F2/13-78G
80x70x90h
R ½GM
18,6
13+13
F18-74G
40x70x90h
R ½GM
13,5
18
F2/18-78G
80x70x90h
R ½GM
27
18+18
F13T-74G
40x70x29h
R ½GM
12
13
F2/13T-78G
80x70x29h
R ½GM
24
13+13
F2/8-74G
40x70x90h
R ½GM
10
8+8
F2/8T-74G
40x70x29h
R ½GM
9
7+7
AUFSTELLUNG DES GERÄTS
•
Die Installationsarbeiten, die eventuelle Umrüstung auf andere Gasarten und die Inbetriebsetzung dürfen gemäß
den geltenden Vorschriften ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
•
Die Gasinstallationen, elektrischen Anschlüsse sowie die, für die Aufstellung der Geräte vorgesehenen Räume
müssen den geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen; besonders wichtig ist die Aufstellung des
Geräts in einem ausreichend belüfteten Raum und möglichst unter einer Abzugshaube, um die vollständige
Ableitung der während der Verbrennung entstehenden Abgase zu gewährleisten. Die für die Verbrennung
benötigte Luft beträgt 2 m
3
/h pro kW der installierten Leistung.
BELÜFTUNGSKONTROLLE
Es ist zu überprüfen, dass die Raumlüftung nach Außen ausreichend ist und die nötige Luftzufuhr gemäß den gültigen
Normen gewährleistet wird.
Zur Information weisen wir darauf hin, dass die in öffentlichen Gebäuden installierten Geräte folgenden Bedingungen
entsprechen müssen:
Für Deutschland:
1) Folgende einschlägige Vorschriften sind bei der Aufstellung zu beachten:
• DVGW-Arbeitsblatt G 600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
• TRF “Technische Regeln für Flüssiggas “
• DVGW-Arbeitsblatt G634 “Installation von Großküchen – Gebrauchs - Einrichtungen"
• Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
• Geltende VDE-Vorschriften
• Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen.
• Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens (GVU)
Für Österreich und Schweiz:
• Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Die Installation, Anpassung und Reparatur der Großküchengeräte, sowie deren Rücknahme aufgrund Schadens und die
Zulieferung von Gas können nur aufgrund eines - mit einem befugten Verkaufspunkt abgeschlossenen –
Wartungsvertrags und unter Beachtung der technischen Regeln erfolgen.
Die Geräte können freistehend oder in Kombination mit anderen Geräten unseres Programms aufgestellt werden.
Zwischen brennbaren Stellwänden und dem Gerät muss ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Bei
Unterschreitung dieses Abstand oder bei Aufstellung des Gerätes auf einem brennbaren Fußboden bzw. Unterlage, ist
die Anbringung eines Wärmeisolierenden Materials unbedingt erforderlich (Siehe TRGI).
Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Содержание F13-74G
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