(Im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Technologies AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz
erklärt hiermit, dass die un-
vollständige Maschine
Bezeichnung:
Air Heater
Typ:
LHS 91
Ausführung:
BASIC oder SYSTEM
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen -
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n): Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108
Niederspannungsrichtlinie 2006/95
Harmonisierte Normen: EN 12100-1, EN 12100-2, EN 60204-1, EN 14121-1,
EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-6-2,
EN 61000-3-12, EN 61000-3-11 (Z
max
),
EN 50366, EN 62233,
EN 60335-2-45
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüber-
wachungsbehörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Patrick Rieder, Compliance Manager
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 28.11.2011
Bruno von Wyl, CTO Beat Mettler, COO
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zuge-
führt werden.
Nur für EU-Länder
: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der
Europäischen Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Um setzung in natio-
nales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer um-
weltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Entsorgung
Einbauerklärung
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