EOA-BA-d-1611
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3 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die von Ihnen erworbene Waage dient zum bestimmen des Wägewertes von Wäge-
gut. Sie ist zur Verwendung als „nichtselbsttätige Waage“ vorgesehen, d.h. das Wä-
gegut wird manuell, vorsichtig und mittig auf die Wägeplatte aufgebracht. Nach Er-
reichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.
3.2 Sachwidrige Verwendung
Waage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen vom
Wägegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der Waage vorhande-
ne „Stabilitätskompensation“ falsche Wägeergebnisse angezeigt werden! (Beispiel:
Langsames Herausfließen von Flüssigkeiten aus einem auf der Waage befindlichen
Behälter.)
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschädi-
gen.
Stöße und Überlastungen der Waage über die angegebene Höchstlast (Max), ab-
züglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Waage
könnte hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägeer-
gebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abwei-
chende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
3.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
•
Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
•
Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
•
Veränderung oder Öffnen des Gerätes
•
mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
natürlichem Verschleiß und Abnützung
•
nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
•
Überlastung des Messwerkes