Wartung
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8 / 32 – K410071200001-00 / 05.2021 –
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Warnung!
Aus Gründen der Trinkwasserhygiene wird
empfohlen, den Rückspülvorgang nicht zu
verkürzen. Die Ablassmenge am Ablassventil
sollte nicht reduziert werden, um bei voller
Leistung entsprechend alle in den Filterele-
menten befindlichen Partikel auszuspülen!
Hinweis!
Nach DIN EN 806-5 muss spätestens nach 6
Monaten eine Rückspülung, alle 2 Monate
ein Inspektion sowie halbjährlich eine War-
tung erfolgen.
Die Rückspülanzeige mit Intervallanzeige soll
an die nächste fällige Wartung in 6 Monaten
erinnern, indem der Monat der letztmalig
erfolgten Rückspülung eingestellt wird.
Das bei der Rückspülung anfallende Rück-
spülwasser kann mittels eines Auffangbe-
hälters oder durch den fest installierten
Abwasseranschluss abgeführt werden.
Zur Rückspülung ist der rote Anzeigestift zu
drücken (Kugelschreiberprinzip), wodurch
der Betätigungsknopf (B) herausspringt. Ist
dieser herausgesprungen, kann durch eine
90° Rechtsdrehung am Betätigungsknopf (B)
das Ablassventil geöffnet werden.
Das Wasser läuft anschließend mit maxima-
ler Rückspülmenge aus dem Auslauf aus.
Für eine vollständige Rückspülung ist das
Filterunterteil (C) nun zusätzlich nach rechts
oder links mit zwei bis drei Umdrehungen um
360° zu drehen. Dabei bleibt das Ablassventil
(D) weiterhin voll geöffnet.
Anschließend ist der Betätigungsknopf (B)
wieder durch eine 90° Linksdrehung zu
schließen und den Filter zum Rückstellen der
roten Verschmutzungsanzeige drucklos zu
schalten. Hierzu ist der Filter eingangsseitig
abzusperren (Absperrarmatur in Fließrichtung
vor dem Filter) und am Ablassventil (D) kurz
zu öffnen.
Die rote Anzeige stellt sich so automatisch
wieder zurück.
Die eingangsseitige Absperreinrichtung kann
wieder geöffnet und der Filter in Betrieb
genommen werden.
Um die Trinkwasserhygiene in dem Filterele-
ment aufrechtzuerhalten, empfiehlt Kemper
die Rückspülung spätestens alle 60 Tage
durchzuführen.