935.2098/C/1205
/8.8d/ZWT
T
echnische Änderungen vorbehalten.
c) Führung von Erdungsleitern
Antennenkabel und Erdungsleiter dürfen nicht durch
Räume geführt werden, die zur Lagerung von leicht
entzündlichen Stoffen dienen (z. B. Heu, Stroh) oder
in denen sich eine explosive Atmosphäre bilden kann
(z. B. Gase, Dämpfe).
Bei Verwendung der Parabolantenne in kompletten
Antennenanlagen (z. B. Verteilanlagen) müssen
zudem die Erdungsmaßnahmen so ausgeführt sein,
daß der Erdungsschutz auch dann bestehen bleibt,
wenn einzelne Einheiten entfernt oder ausgetauscht
werden.
7. Antenne erden / Blitzschutz
Die Antenne muss geerdet werden, so fordert es die
DIN EN 50083-1. Hiervon ausgenommen sind nur solche
Außenantennen,
– die mehr als 2 m unterhalb der Dachkante
– und zugleich weniger als 1,5 m von Gebäuden
angebracht sind.
Ungeachtet dessen, empfiehlt Kathrein generell aus
Sicherheitsgründen einen Potentialausgleich
vorzunehmen.
Gefahren können nicht nur durch Gewitter entstehen
(Blitzschlag), sondern auch durch statische Aufladung
oder Kurzschluss in den angeschlossenen Geräten:
Deshalb müssen der Mast und die Außenleiter der
Antennenkabel auf kürzestem Weg senkrecht über
einen geeigneten Erdungsleiter mit der Blitzschutz-
anlage des Gebäudes verbunden sein (falls keine
Blitzschutzanlage vorhanden ist: mit der Gebäude-
erdung).
a) Geeignet als Erdungsleiter
– ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von
min. 16 mm
2
Kupfer, min. 25 mm
2
Aluminium oder min.
50 mm
2
Stahl,
– oder metallische Hausinstallationen (z. B. durch-
gehende Metallrohre der Wasser- oder Heizungs-
anlage), sofern diese vom Querschnitt und der
Dauerhaftigkeit der elektrischen Verbindung her min-
destens den Anforderungen an Erdungsleiter entspre-
chen.
b) Nicht geeignet als Erdungsleiter
– sind die Außenleiter der Antennenkabel
– oder Schutzleiter oder Neutralleiter des
Starkstromnetztes.
Warnung!
Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen wegen
der Gefahr unzulänglicher Arbeitsergebnisse nur
von hierfür speziell geschulten Fachkräften des
Elektrohandwerks ausgeführt werden!
Führen Sie niemals Erdungs- und Blitzschutz-
arbeiten durch, wenn Sie nicht selbst Fachkraft mit
entsprechenden Kenntnissen sind!
Die hier abgedruckten Hinweise sind keine Auf-
forderung an Nichtfachleute, Erdungs- und
Blitzschutzarbeiten in eigener Verantwortung durch-
zuführen, sondern dienen der von Ihnen beauftragten
Fachkraft als zusätzliche Information!
KATHREIN-Werke KG · Anton-Kathrein-Straße 1–3 · Postfach 10 04 44 · D-83004 Rosenheim · Deutschland · Telefon (0 80 31) 18 40 · Telefax (0 80 31) 18 43 06
Internet: http://www.kathrein.de
Im schraffierten Bereich
ist lt. Norm eine
Antennenerdung nicht
zwingend erforderlich.