DE
Betriebsanleitung der verwendeten Ausrüstung zu entnehmen.
•Es gibt viele Gefahren, die die Leistung der Ausrüstung und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, die bei der Verwendung
der Ausrüstung zu beachten sind, beeinträchtigen können, insbesondere: - ein Schleifen oder eine Schlaufenbildung der Seile oder
Rettungsleinen auf scharfen Kanten,- jegliche Defekte wie Schnitte, Abrieb, Korrosion, - Witterungseinflüsse,- Pendelabstürze,-
Temperaturextreme,- chemische Reagenzien,- elektrische Leitfähigkeit.
•Die persönliche Schutzausrüstung muss in der Verpackung transportiert werden (z. B.: in einem Beutel aus
feuchtigkeitsbeständigem Stoff oder in einem Folienbeutel oder in Kisten aus Stahl oder Kunststoff), um sie vor Beschädigung
oder Feuchtigkeit zu schützen.
•Die Ausrüstung kann gereinigt werden, ohne die Herstellungsmaterialien der Ausrüstung zu beeinträchtigen. Verwenden Sie für
Textilprodukte Feinwaschmittel für empfindliche Textilien, waschen Sie diese von Hand oder in der Maschine und spülen Sie sie
mit Wasser ab. Benutzen Sie für Falldämpfer nur ein feuchtes Tuch und wischen Sie den Schmutz ab. Kunststoffteile dürfen nur
mit Wasser gereinigt werden. Wenn die Ausrüstung entweder durch den Gebrauch oder bei der ordnungsgemäßen Reinigung
nass wird, muss sie auf natürliche Weise trocknen können und ist sie von direkter Hitze fernzuhalten. Bei metallischen Produkten
können einige mechanische Teile (Feder, Stift, Scharnier, etc.) regelmäßig leicht geschmiert werden, um eine bessere Funktion zu
gewährleisten. Andere Wartungs- und Reinigungsverfahren sind gemäß den detaillierten Anweisungen in der Bedienungsanleitung
des Geräts durchzuführen.
•Die persönliche Schutzausrüstung sollte lose verpackt, an einem gut belüfteten Ort gelagert werden, geschützt vor direktem Licht,
ultraviolettem Abbau, feuchter Umgebung, scharfen Kanten, extremen Temperaturen und korrosiven oder aggressiven Substanzen.
•Der Auffanggurt ist die Grundlage einer Absturzschutzausrüstung und entspricht EN 361:2002.
•Die Verwendung des Auffanggurtes in Verbindung mit einem Absturzschutzsystem muss mit den Anweisungen in den
Bedienungsanleitungen der Absturzschutzsysteme und den geltenden Normen kompatibel sein:
•EN353-1, EN353-2, EN355, EN354, EN360 – für die Absturzsicherungssysteme;
•EN362 – für Verbindungselemente;
•EN1496, EN341 – für Rettungsausrüstungen;
•EN795 – für Anschlageinrichtungen.
BESCHREIBUNG
Der Auffanggurt ist eine Körperhaltevorrichtung, die für den Einsatz in Absturzschutzsystemen gemäß der Norm EN 363
bestimmt ist. Der Auffanggurt ist zertifiziert und entspricht der Norm EN 361:2002 als Ganzkörper-Auffanggurt für den Einsatz
in Absturzschutzsystemen.
Der Ganzkörper-Auffanggurt besteht aus vernähten Polyestergurten, die mit Metallschnallen verbunden sind. Diese Konfiguration
garantiert volle Sicherheit und Komfort bei der Arbeit.
GRUNDAUSSTATTUNG
rückseitige Befestigungsschnalle - zur Befestigung des Absturzschutzsystems; vordere Befestigungsschlaufen - zur Befestigung
des Absturzschutzsystems; Verbindungs- und Verstellschnallen - für ein komfortables Tragen und Verwenden des Auffanggurtes;
NUTZUNGSDAUER
WIEDERKEHRENDE INSPEKTIONEN
Der Auffanggurt muss mindestens alle 12 Monate ab dem Datum der ersten Benutzung inspiziert werden.
Die wiederkehrenden Inspektionen dürfen nur von einer kompetenten und geschulten Person durchgeführt werden, die vom
Hersteller autorisiert ist.
Je nach Art und Arbeitsumgebung können häufigere Inspektionen erforderlich sein.
Jede wiederkehrende Inspektion ist auf der Gerätekarte der Ausrüstung zu vermerken.
MAXIMALE LEBENSDAUER DER AUSRÜSTUNG
Die maximale Lebensdauer des Auffanggurtes beträgt 10 Jahre ab dem Herstellungsdatum.
ACHTUNG:
Die maximale Lebensdauer des Auffanggurtes hängt von der Nutzungsintensität und der -umgebung ab. Die
Verwendung des Auffanggurtes in rauer Umgebung, in Meeresumgebung, bei Kontakt mit scharfen Kanten, bei extremen
Temperaturen oder aggressiven Substanzen kann die Lebensdauer des Auffanggurtes verkürzen.
AUSSERBETRIEBNAHME
Der Auffanggurt muss unverzüglich außer Betrieb genommen und zerstört werden, wenn er benutzt wurde, um einen Absturz
abzufangen, oder wenn er die Inspektion nicht bestanden hat oder irgendwelche Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen.
NOTIFIZIERTE STELLE
Notifizierte Stelle für die EU-Baumusterprüfung gemäß der PSA-Verordnung 2016/425:
APAVE SUD EUROPE SAS (Nr. 0082)-CS 60193-F13322 MARSEILLE CEDEX 16 – FRANKREICH
Notifizierte Stelle für die Produktionskontrolle:
APAVE SUD EUROPE SAS (Nr. 0082)-CS 60193-F13322 MARSEILLE CEDEX 16 – FRANKREICH