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DE
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Die in dieser Anleitung angegebenen Leitern entsprechen den DIN EN 131
Normteilen und sind von einem unabhängigen Prüfinstitut auf ihre Sicherheit
geprüft und zertifiziert (Prüfsiegel).
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Vor Verwendung der Leiter sind die auf dem Produkt und in der Bedienungs
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anleitung angegebenen Sicherheitshinweise zu beachten. Die Bedeutung
der verwendeten Symbolen ist in dieser Anleitung oder in der DIN EN 131-3
genauer beschrieben.
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Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze ist nur in sol
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chen Fällen zulässig, in denen wegen der geringen Gefährdung und wegen
der kurzen Dauer der Verwendung die Nutzung anderer, sicherer Arbeitsmit
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tel nicht verhältnismäßig ist und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die
Arbeiten sicher durchgeführt werden können.
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Die Handlungsanleitung (DGUV-Information 208-016) gibt Hinweise zu den
Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung,
der berufsgenossenschaftlichen Regelung und der einschlägigen Normen,
die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichti
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gen sind.
• Für Schäden, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert eine wiederkehrende
Prüfung von Arbeitsmitteln (Leitern) durch eine zur Prüfung befähigte Per
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son. Die BetrSichV ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/104/
EWG (Arbeitsmittelrichtlinie).