JEVI A/S
IOM 08099900
EN, DE, NL
03-2023
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3.0 Verpackung
Die Verpackung entspricht den spezifischen Anforderungen der individuellen Bestellung
oder des Vertrages sowie den Vorschriften des Bestimmungslandes.
3.1 Wahl der Verpackungsart
Die Wahl der Verpackungsart und der Bedarf an besonderen Schutzvorkehrungen hän-
gen von den Eigenschaften des zu verpackenden Gerätes und des zu verpackenden
Materials, ihren Handhabungsanforderungen und der gewählten Transportart ab.
Die Verpackung bietet sowohl mechanischen Schutz als auch Umweltschutz.
3.2 Holzbehandlung
Jegliches Massivholz, das für die Verpackung (einschließlich Holzpaletten) verwendet
wird, wird gemäß dem internationalen Standard ISPM 15 (IPPC), letzte Revision, behan-
delt (Wärmebehandlung oder Begasung).
Da diese Vorschriften nicht für alle Länder gleich sind, muss das Verfahren den Anforde-
rungen des Endbestimmungslandes entsprechen.
3.3 Paletten
Das Gerät wird auf Paletten verpackt, die während des Transports und der Lagerung
eine angemessene Lastunterstützung bieten. Die Paletten haben eine dynamische Be-
lastbarkeit, die ausreicht, um die auf der Palette geladene Masse zu tragen.
Wo dies möglich ist, muss die Oberseite der Palette flach sein.
Die Palette muss auf allen Seiten mit Stahl- oder Kunststoffbändern straff gespannt sein.
Alle Geräte und Materialien werden ordnungsgemäß mit Bolzen, Klammern, Stützbalken
usw. fixiert. Zerbrechliche, leicht zu beschädigende und lose Teile, die zum Gerät gehö-
ren, werden sicher und ordnungsgemäß in einer separaten Kiste verpackt.
3.4 Handhabung
Unter keinen Umständen darf das Gerät selbst als Plattform für den Zugang zu den dar-
über liegenden Installations- und Konstruktionsbereichen verwendet werden. Wenn ein
solcher Zugang erforderlich ist, muss ein geeignetes Gerüst aufgestellt werden, das Ge-
rät darf nicht als Stütze verwendet werden.
3.5 Schwerpunkt
Falls erforderlich, werden große und schwere Geräte mit Schwerpunkt (COG) gekenn-
zeichnet.