DE
8
Nach dem Stilllegen des Gerätes nach Ablauf der vorgeschriebenen Lebensdauer hat der
Betreiber das Gerät der für die Entsorgung verantwortlichen Person zu übergeben.
Die Entsorgung des Gerätes erfolgt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des
Landes in dem das Gerät entsorgt wird nach den allgemein gültigen Regeln der stofflichen
Verwertung.