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3. GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
3.1.0. HINWEISE IN DER BEDIENUNGSANLEITUNG
• Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang
und den störungsfreien Betrieb, ist die Kenntnis der grundlegenden
Sicherheitshinweise und Sicherheitsvorschriften.
• Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und
Vorschriften zu beachten.
3.2.0. VERPFLICHTUNG DES BETREIBERS
Der Betreiber verpfl ichtet sich, nur Personen mit dem vorliegenden
Werkzeug arbeiten zu lassen, die mit den grundlegenden Vorschriften über
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung
des Werkzeugs eingewiesen sind. Das sicherheitsbewusste Arbeiten des
Personals muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
3.2.1. VERPFLICHTUNG DES PERSONALS
Alle Personen, die mit Arbeiten an diesem Werkzeug beauftragt sind,
verpfl ichten sich, vor Arbeitsbeginn die grundlegenden Vorschriften über
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
3.2.2. AUSBILDUNG DES PERSONALS
Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf mit diesem Werkzeug
arbeiten. Die Zuständigkeiten des Personals für die Montage, Inbetriebnahme,
Bedienung, Wartung und Instandsetzung sind klar festzulegen. Anzulernendes
Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person mit diesem Werkzeug
arbeiten.
3.3.0. GEFAHREN IM UMGANG MIT DEM WERKZEUG
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend
zu beseitigen.
Содержание PROG-3
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