
dauer des Gerätes. Teile, die dem normalen
Verschleiss unterliegen, fallen nicht unter diese
Gewährleistung.
Weitergehende Ansprüche sind aus-
geschlossen, soweit nicht zwingende
nationale Vorschriften entgegenstehen.
Insbesondere
haftet
Hilti
nicht
für
unmittelbare oder mittelbare Mangel- oder
Mangelfolgeschäden, Verluste oder Kosten
im Zusammenhang mit der Verwendung
oder wegen der Unmöglichkeit der
Verwendung des Gerätes für irgendeinen
Zweck. Stillschweigende Zusicherungen
für Verwendung oder Eignung für einen
bestimmten Zweck werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
Für Reparatur oder Ersatz sind Gerät oder be-
troffene Teile unverzüglich nach Feststellung
des Mangels an die zuständige Hilti Marktor-
ganisation zu senden.
Die vorliegende Gewährleistung umfasst sämt-
liche Gewährleistungsverpflichtungen seitens
Hilti und ersetzt alle früheren oder gleichzeiti-
gen Erklärungen, schriftlichen oder mündlichen
Verabredungen betreffend Gewährleistung.
10 EG-Konformitätserklärung (Original)
Bezeichnung:
Ladegerät
Typenbezeichnung:
C 7
Konstruktionsjahr:
2010
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass
dieses Produkt mit den folgenden Richtlinien
und Normen übereinstimmt: 2004/108/EG,
2006/95/EG, 2011/65/EU, EN 60335‑1,
EN 60335‑2‑29.
Hilti Aktiengesellschaft, Feldkircher-
strasse 100, FL‑9494 Schaan
Markus Messmer
Lars Taenzer
Head of Quality, Processes &
Software
Head of BU Direct Fastening
Fastening & Protection Systems
BU Direct Fastening
10/2013
10/2013
Technische Dokumentation bei:
Hilti Entwicklungsgesellschaft mbH
Zulassung Elektrowerkzeuge
Hiltistrasse 6
86916 Kaufering
Deutschland
de
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Printed: 10.12.2013 | Doc-Nr: PUB / 5069448 / 000 / 01