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7. Garantiebeschränkungen
Der Käufer hat das Produkt sorgsam zu behandeln. Beim Erhalt des Produkts muss der Käufer dieses auf
mögliche Transport- oder Lagerschäden prüfen. Alle Schäden sind unverzüglich dem Händler oder dem
Speditionsunternehmen zu melden.
Der Hersteller trägt keine Verantwortung für Schäden, Funktionsstörungen oder Defekte, die infolge des
Transports oder einer unsachgemäßen Lagerung entstanden sind bzw. auf eine nicht den Empfehlungen des
Herstellers entsprechende Installation oder Nutzung, unterlassene Wartungsmaßnahmen oder den Einsatz des
Produkts unter Bedingungen zurückgeführt werden können, die nicht den Empfehlungen des Herstellers
entsprechen.
8. Störungsmeldung
Der Käufer muss mögliche Defekte oder Funktionsstörungen des Produkts unverzüglich und innerhalb von 14
Tagen nach ihrem Auftreten melden.
Diese Meldung kann gegenüber dem Hersteller, dem Händler oder einem vom Hersteller autorisierten
Installationsunternehmen erfolgen.
Garantieansprüche müssen spätestens 14 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gestellt werden.
9. Garantieansprüche und Maßnahmen des Herstellers – Garantieverlängerung
Der Importeur/Händler repariert oder tauscht das fehlerhafte Produkt anhand eines gerechtfertigten
Reklamationsprotokolls aus. Reparatur bzw. Austausch des Produkts erfolgen auf Kosten des
Importeurs/Händlers. Der Hersteller behält sich das Recht vor, die kosteneffizienteste Option zu wählen.
Einzelheiten zur Ersatzteilgarantie entnehmen Sie bitte obigem Absatz 5. Die Gewährleistung für Ersatzteile
erfolgt gemäß Absatz 4 zu Ersatzteilen. Die Garantie für reparierte Produkte bleibt ansonsten unverändert.
10. Länder außerhalb der EU und der EWR-Region
Gemäß den vorliegenden Garantiebedingungen beläuft sich die entsprechende Gewährleistungsfrist auf 12
Monate.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Kosten, die dem Käufer aufgrund eines defekten oder fehlerhaften Produkts
entstehen, einschließlich Geschäftsausfällen oder sonstigen direkten oder indirekten Schäden.