Designed und hergestellt in New Zealand
Hella marine LED Navigationslaternen bieten erhebliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Laternen mit
Glühlampen: Durch deutlich verringerte Leistungsaufnahme, extrem lange Lebensdauer und Unempfindlichkeit
gegen Stöße und Vibrationen sind NaviLED360 LED Laternen ideal für hohe Beanspruchungen im maritimen Einsatz.
Hella marine NaviLED360 PRO Navigationslaternen sind optische Präzisionsinstrumente,
typgeprüft nach internationalen Standards. Sie sind mit einer Garantie von 5 Jahren ausgestattet.
K o n f o r m i t ä t s e r k l ä r u n g e n n a c h d e r S c h i f f s a u s r ü s t u n g s r i c h t l i n i e f i n d e n S i e u n t e r
w w w. h e l l a m a r i n e . c o m
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
LED-Laternen sind elektronische Geräte. Ihre integrierten Schaltkreise beinhalten Komponenten, die Interferenzen
(sowohl Emissionen als auch Anfälligkeit für Strahlung anderer Geräte) unterdrücken und entsprechen internationalen
Bestimmungen.
Farbkennzeichnung der Kabel
Bei Verpolung wird die Laterne nicht beschädigt, aber in ihrer Funktion beeinträchtigt. HELLA empfiehlt, alle
Kabelverbindungen zu löten und anschließend mit Schrumpfschlauch abzudichten. Die Sicherung für die
Laterne sollte nicht mehr als 3 Ampere betragen. Nicht öffnen. Die Leuchte enthält keine wartbaren Teile!
Farbe
verbinden mit
Rot
Positiv (+)
Schwarz
Negativ (-)
Materialbeschreibung
Lichtscheibe aus schlagzähem, UV-resistenten Kunststoff.
Tragweite
2 Seemeilen
Kabel
Vorverkabelt mit zweiadrigem Marine-Kabel
Betriebsspannung
Multivolt
TM
12/24V DC (9-32V DC)
Leistungsaufnahme
2W (0.12A @ 12V / 0,06A @ 24V)
Schutzgrad
IP67 – Hermetisch versiegelt
Gewicht (inklusive Kabel)
120g
GEBRAUCHSANWEISUNG: NaviLED360 PRO Vollkreislaterne
2Sm Direktaufbau Rot/Grün/Weiss Lampe
für:
2LT 980 910-xxx
Definitionen
„
Manövrierunfähig"
bedeutet, dass ein Fahrzeug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann,
wie es die Kollisionsverhütungsregeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
„Manövrierbehindert”
bedeutet, dass ein Fahrzeug durch die Art seines Einsatzes nur eingeschränkt manövrierfähig
ist und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Der Ausdruck
„
manövrierbehindertes Fahrzeug" umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein:
- Fahrzeuge, die ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegen, versorgen oder aufnehmen;
- Fahrzeuge, die baggern, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführen;
- Fahrzeuge in Fahrt, die Versorgungsmanöver ausführen oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder
Ladung beschäftigt sind;
- Fahrzeuge beim Minenräumen;
- Fahrzeuge während eines Schleppvorganges, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang nur
eingeschränkt manövrierfähig sind.
„Tiefgangbehindert"
bedeutet, dass ein Maschinenfahrzeug durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der
vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, von
Positionierung der Laterne
Allgemeine Hinweise
Wenn die Laterne eingeschaltet ist, darf das Licht nicht
durch Aufbauten oder andere Objekte behindert oder
verdeckt werden.
Position im Verhältnis zur Mittschiffsachse
Die Laterne muss auf der Mittschiffsachse montiert werden
(siehe Bild 1).
Die Vollkreislaterne muss auf motorbetriebenen Fahrzeugen
von weniger als 12 Metern Länge mindestens 1 Meter höher
als die Seitenlichter angebracht werden.
Horizontale Ausrichtung
Die Vollkreislaterne muss so installiert sein, dass die
horizontale Unterseite des Sockels parallel mit der
Wasserlinie verläuft (siehe Bild 2).
Bild 1: Installation auf der Mittschiffsachse.
Bug
Mittschiffsachse
Heck
WEISS
- Fahrzeuge unter 50m vor Anker
müssen mit einer weißen Vollkreislaterne ausgestattet sein.
WEISS -
Fahrzeuge unter 7m und maximal 7 Knoten
müssen mit einer weißen Vollkreislaterne ausgestattet sein.
ROT/ROT/WEISS
- Fahrzeuge auf Grund
müssen – wie ein Fahrzeug vor Anker – ein weißes
Rundumlicht führen, sowie zwei rote Rundumlichter
senkrecht übereinander. Die Leuchten müssen dort montiert
werden, wo sie am besten gesehen werden können.
ROT/ROT
- Manövrierunfähige Fahrzeuge
müssen zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander
führen, dort, wo sie am besten zu sehen sind.
ROT/WEISS/ROT
- Manövrierbehinderte Fahrzeuge
müssen drei Rundumlichter senkrecht übereinander führen,
dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere
und das untere Licht müssen rot und das mittlere weiß sein.
ROT/ROT/ROT
- Tiefgangbehinderte Fahrzeuge
dürfen zusätzlich zu den für Maschinenfahrzeuge
vorgeschriebenen Seitenlichtern, Heck-und Topplaterne drei
Anwendungen für Vollkreis- und Ankerlaternen (Weiß, Rot, Grün)
rote Rundumlichter senkreicht übereinander führen.
GRÜN/WEISS -
Fischereifahrzeuge Schleppnetzfischerei
Ein fischender Trawler, d.h. ein Fahrzeug, das ein
Schleppnetz oder anderes Fanggerät durch das Wasser
schleppt, muss zwei Rundumlichter senkrecht übereinander
führen, das obere grün und das untere weiß.
ROT/WEISS
- Fischereifahrzeuge
Ein fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, muss zwei
Rundumlichter senkrecht übereinander führen, das obere
rot und das untere weiß.
WEISS/ROT
- Lotsenfahrzeuge
Ein Fahrzeug im Lotsendienst muss zwei Rundumlichter
senkrecht übereinander an oder nahe der Mastspitze
führen, das obere weiß und das untere rot.
ROT/WEISS/ROT
- Fahrzeuge bei Tauchoperationen
müssen drei Rundumlichter senkrecht übereinander führen,
dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere
und das untere Licht müssen rot, und das mittlere muss
weiß sein.
Bild 2: Parallel zur Wasserlinie
Wasserlinie
66mm
57.2mm
76.2mm
5mm
67.5mm
52.5mm
90mm