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2.2 Weitere Sicherheitsregeln beim Umgang mit dem Schaltschrankkühlgerät
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Nicht in das laufende Schaltschrankkühlgerät greifen.
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Vor Öffnen des Deckels, Netzspannung ausschalten.
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Lüfternachlauf beachten!
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Deckel nur im Stillstand des Schaltschrankkühlgerätes öffnen.
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Schutzeinrichtungen dürfen weder demontiert, noch außer Betrieb gesetzt werden.
Für auftretende Schäden, ausgelöst durch unsachgemäße Installation oder Nichtbefolgen der Sicherheitsvorschriften, kann die häwa nicht haftbar gemacht
werden.
3. Merkmale
Das Schaltschrankkühlgerät entspricht dem Stand der Technik sowie den geltenden Sicherheitsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im
Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung.
Das Schaltschrankkühlgerät besitzt eine EG-Konformitätserklärung (siehe Anlage) und entspricht somit den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG.
Das Schaltschrankkühlgerät arbeitet mit dem Sicherheitskältemittel R134a.
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses Schaltschrankkühlgerät dient ausschließlich der Abfuhr von Wärme aus Schaltschränken zum Schutz temperaturempfindlicher Bauteile. Zur
sachgemäßen Verwendung des Schaltschrankkühlgerätes müssen alle Angaben und Hinweise der Betriebsanleitung und des dazu gehörigen Technischen
Datenblattes beachtet werden.
Bei nicht sachgemäßer Verwendung des Schaltschrankkühlgerätes, kann es zu Schäden am Schaltschrankkühlgerät, Sachwerten oder Umwelt- bzw. zu
Verletzungen von Personen kommen.
Der zu kühlende Schaltschrank muss mindestens IP54 entsprechen, nur so kann ein übermäßiger Anfall von Kondenswasser vermieden werden.
3.2 Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung
Bei jeder Änderung an dem Schaltschrankkühlgerät und bei vorhersehbarem Fehlgebrauch bzw. unsachgemäßer Handhabung erlischt die
EG-Konformitätserklärung des Herstellers und damit automatisch die Betriebserlaubnis.
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung sind:
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Betrieb bei nicht behobenen Fehlermeldungen / Störungen.
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Betrieb bei offener Schaltschranktüre.
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Betrieb im Freien (Optional mit Modifikation auch im Außenbereich möglich).
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Betrieb bei entfernten Schutzeinrichtungen.
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Betrieb im unbefestigten Zustand.
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Keine bestimmungsgemäße Verwendung.
3.3 Restgefahren
Konstruktiv können nicht alle Gefahren vermieden werden, ohne die bestimmungsgemäße Funktionalität einzuschränken.
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren beim Arbeiten mit dem Schaltschrankkühlgerät mittels einer Risikobewertung.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren können sein:
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Verletzungen durch Umfallen des Schaltschrankkühlgerätes beim Auspacken oder Montieren.
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Quetschungen oder Schnittverletzungen von Gliedmaßen durch nicht beachten der Betriebsanleitung.
Bestehende Restgefahren können vermieden werden durch:
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Aufmerksames Arbeiten.
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Beachten der Hinweise am Schaltschrankkühlgerät.
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Beachten der Hinweise an der Verpackung.
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Beachten der Hinweise in dieser Anleitung.
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Umsetzen der allgemeinen Sicherheitsregeln.
4. Transport und Lagerung
Die Geräte dürfen nur in Gebrauchslage (stehend) transportiert und gelagert werden. Etwaige Schäden sind unverzüglich zu melden und beim Spediteur
zu reklamieren. Bei Nichtbeachtung der Transport- und Montagehinweise geht der Gewährleistungsanspruch verloren.
Schaltschrankkühlgeräte dürfen nur in der vorgeschriebenen Position betrieben werden.
Beim Transport, bei der Lagerung sowie im Betrieb müssen folgende Umgebungsbedingungen vorherrschen:
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Trocken
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Frostfrei
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Staubgeschützt
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Korrosionsgeschützt